Auto Unfall aber nicht versichert?

8 Antworten

@vwgti30,

zuerst mal ein Hinweis, manche User schreiben hier den größten Blödsinn. Also nicht immer alles glauben, was man hier antwortet.

Tatsache ist, dass das Auto versichert ist und nicht der Fahrer.

Bedeutet, wenn der Fahrer einen gültigen Führerschein hat und das Fahrzeug nicht gerade entwendet hat, bekommt er selbst keine Probleme.

Allerdings kann die Versicherung wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug fährt, rückwirkend bis zum Vertragsbeginn die  Beiträge nach fordern die nicht bezahlt wurden. Unter Umständen sogar den Vertrag kündigen.

Daher wäre es sinnvoll, wenn du mal ausnahmsweise für ein paar Tage das Auto fährst, dass deine Eltern bei der Versicherung oder dem Versicherungsvermittler anrufen und dich für diese Zeit nachmelden. Meist wird dafür noch nicht einmal ein Erhöhungsbeitrag verlangt.

Wenn ein anderer der Unfallverursacher war, könnte  unter Umständen die eigene Versicherung von dieser nicht erlaubten Fahrt noch nicht einmal eine Information erhalten.

Grundsatz, die Versicherungen müssen immer zahlen.

Gruß N.U.

ein zugelassenes Fahrzeug hat immer eine  Haftpflichtversicherung..diese tritt im Schadensfall zurest mal ein..  Bist du unberechtigte Nutzer  oder hast  zB. keineFahrerlaubnis, Betrunken oder sonst einen der Ausschlussgründe die es gibt  kann die Versicherung hinterher  den Schaden bei dir einfordern... bedeutet im  Fachchinesisch die Versicherung  nimmt den Verursacher in Regress.. 

Das jedoch kommt  bei normlen Nutzungen idR nicht vor  der  Fahrzeughalter  wenn du ohne Wissen oder Seine Zustimmung gefahren sein solltest kann ggf Zivilrechtlich die  erhöhten Kosten duch Verluste der Rabattierungen bei dir  versuchen einzuklagen..

Fährst du mit Zustimmung des Fahrzeughalters  dann übernimmt der Haftpflichtversicherer den Schaden.. Ist das Fahrzeug nicht  zugelassen ode rversichert  dann bist du voll in der Haftung und mußt für den Schaden einstehen   Joachim


Jeden verdammten Tag...

Eine KFZ Versicherung versichert Fahrzeuge, keine Fahrer und schon gar nicht Fahrer anderer Fahrzeuge. So lange der Beitrag bezahlt wurde, besteht Versicherungsschutz. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

vwgti30 
Beitragsersteller
 10.02.2016, 22:11

Kevin klar ist das Auto versichert jedoch bin ich im Vertrag/in der Versicherung nicht als Fahrer/Fahrzeugnutzer gemeldet. Das Auto gehört meiner Mutter und sie und mein Vater sind als Fahrer gemeldet.

kevin1905  10.02.2016, 22:12
@vwgti30

Das Fahrzeug ist versichert, die Beiträge bezahlt und die Versicherung im Schadenfall leistungspflichtig.

Ende.

Das was du schilderst -nämlich ein gegnerischer Haftpflichtschaden- WAR nie ein Problem, IST es aktuell nicht und WIRD es auch Niemals sein!!!

Also.

Bei einem Unfall zahlt die versicherung des Unfallverursachers.

Aber: Wenn du "unerlaubter Weise" das auto gefahren bist, was nur auf bestimmte Personen, unter denen du nicht inbegriffen bist, versichert ist und die Versicherung des Autos, mit dem du unerlaubt gefahren bist, davon Wind bekommt, bekommt der Fahrzeughalter eventuell Probleme.

wurzlsepp668  10.02.2016, 23:13

der Fahrzeughalter bekommt dadurch "Probleme", dass der Fahrer nachträglich in der Police erfaßt wird und ein Beitrag RÜCKWIRKEND zu zahlen ist

vwgti30 
Beitragsersteller
 10.02.2016, 21:17

ok irgendwelche tipps?

fcb312  10.02.2016, 21:21
@vwgti30

ich glaube, 90% der leute hier verstehen deine frage nicht hahaha

vwgti30 
Beitragsersteller
 10.02.2016, 21:23
@fcb312

Ja leider, wusste jetzt nicht wie ich es anders formulieren soll.

fcb312  10.02.2016, 21:25
@vwgti30

eigentlich ist das deutlich formuliert...