ALG I ohne Mietvertrag?
Hallo ihr Lieben,
leider werde ich meinen Job verlieren, habe dort festangestellt über viele Jahre gearbeitet und bin somit ALG 1 berechtigt.
Ich lebe allerdings bei meiner Freundin, ohne, dass ich im Mietvertrag aufgeführt bin oder einen Untermietvertrag habe oder haben könnte, da sie sonst Probleme bekommt?
Muss ich bei der Beantragung des ALG I einen Wohnsitz bzw. Mietvertrag vorweisen, weil ich sonst kein Geld bekomme? Oder bekommt man auch ALG I ohne festen Wohnsitz?
Ich brauche die Antwort so schnell wie möglich und bin über jeden Gedanken und jede Idee sehr dankbar.
Viele Grüße.
8 Antworten
Den Wohnsitz mußt Du nachweisen, mehr nicht.
Du bist doch unter der Anschrift, wo Du tatsächlich wohnst, gemeldet?
Wenn nicht gibt es sicher Probleme. Unter Umständen auch für deine Freundin. Nämlich dann wenn ihr Vermieter mitbekommt das Du dort ohne seine Zustimmung eingezogen bist.
Ein Mietvertrag wäre nur nötig wenn Du z. B. Wohngeld beantragen willst.
Beim.ALGI interessiert es das Amt nicht ob du einen Mietvertrag hast^^
Du brauchst nur ein Konto und einen Briefkasten
Beim.AlgII wäre der Mietvertrag erst relevant
Um ALG I zu erhalten, benötigst du nur ein Konto und eine Adresse, an die die Agentur für Arbeit ihre Post - insbesondere Einladugen und Vermittlungs-Vorschläge - schicken kann.
"Max Mustermann c/o Katharina Knopfloch" genügt da völlig. Du musst dort weder wohnen noch einen Mietvertrag haben noch gemeldet sein.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du musst natürlich eine Meldeadresse haben, damit man Dir z.B. Briefe zuschicken kann.
Hartz IV müsstest Du einen Mietvertrag vorlegen ( sofern Du irgendwo wohnst) nicht aber bei ALG I.
Aber man kann auch ohne festen Wohnsitz Leistungen beziehen.
Kannst du Dich nicht bei Deinen Eltern oder bei Freunden anmelden?
ALG I ist ja eine Versicherungsleistung. Du hast eingezahlt und nun ist der Versicherungsfall eingetreten. Daran sind keine weiteren Bedingungen geknüpft. Erst wenn du möglicherweise ALG II beantragen musst, musst du dich vorm Amt rechtfertigen, wo du wohnst, mit wem und auf wie vielen Quadratmetern u.ä. Noch geht dein Privatleben das Amt nichts an.