Freund kauft ein Haus. Wie kann ich mich am besten beteiligen?

12 Antworten

Deine eigentlichen Fragen wurde ja schon beantwortet.

Du hast aber noch das Thema "Erbrecht" mit angegeben.

Schon mal an Risikolebensversicherungen gedacht wo ihr euch gegenseitig als Versicherte Person versichert. Damit wäre das im "Schadensfall" der Vertrag des jeweiligen Anderen und es fällt dafür keine Erbschaftsteuer an und es fällt nicht in das sonstige Erbe.

Du z.B. bist Versicherungsnehmer und lässt deine Freund versichern und ebenso umgekehrt. Kommt der Freund zu Schaden, ist es dein Vertrag der fällig wird.

Das nur als Konstrukt zu einer Absicherung.

Wir sind jetzt am rätseln, wie wir das mit mir am besten handhaben. Die Idee von ihm ist, dass ich einen kleinen Teil Miete bezahle (sagen wir ca 200-300 € im Monat). Das wäre jedoch, wenn wir uns trennen sollten, für mich zum Nachteil, weil ich dadurch mit nichts abgesichert bin und das Geld dann weg ist.

Naja, was meinst du mit "Das Geld ist weg"? Du hast in dem Zeitraum Miete bezahlt und für 300€ / Monat in einem Haus gewohnt...

Tabaluga1961  13.03.2014, 14:50

genau - im Miethaus krieg ich auch nix wieder wenn ich auszieh.

Wohnen bleiben wirst du eher nicht koennen, wenn ihr euch trennt oder ihm was passiert. Ihr koennt das schon so machen, dass er dir vertraglich zusichert, dass du den Anteil, den Du an der Abzahlung leistet, von ihm zurueck bekommst bei Trennung oder Tod. Das sollte dann am besten ein Notar erledigen. Aber wenn er dich auszahlen muss, dann wird er das Haus wahrscheinlich eh verkaufen muessen, wenn sich das summiert. Und einer muss bei Trennung ja eh ausziehen.

Sollte ihm was zustossen, dann bist du ganz raus, dann geht das Haus ja komplett an seine Erben, also seine Kinder, falls nicht vorhanden, seine Eltern bzw. seine Geschwister. Da muesstet ihr schon mal ein Testament machen(Notar empfehlenswert), aber selbst da behalten die noch den Pflichtteil, bekaemen also das halbe Haus auf jeden Fall.

Wenn du nur Miete zahlst, gehst du mit 0 raus, das ist klar. Aber wenn ihr jetzt einfach normal in Miete wohnen wuerdet, dann wuerde ja auch jeder die Haelfte bezahlen und du waerst nicht abgesichert.

Geht zum Notar und lasst euch am Besten beraten. Kostet zwar ein paar Euro, aber wegen dem Haus muesst ihr eh hin und dann ist alles vertraglich geregelt, wie ihr es wollt.

Nicole102 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 15:20

Termin beim Notar zu machen hab ich ihm auch schon vorgeschlagen und sich einfach mal beraten zu lassen. Danke dir :)

ich denke die beste Lösung ist wenn du eine kleine Miete zahlst, die er dann mit zur Tilgung nehmen kann, wenn ihr dann iwann mal heiraten solltet dann kann er dir ja immernoch einen Teil des hauses überschreiben/ schenken.. dann hast du die Miete nicht umsonst gezahlt.. alles andere wird schwieriger, da dann auch die bank will das du mit in den kredit gehst.denn irgendwas wird ja auch bei dir zu holen sein..

Wenn ihm etwas passiert erben seine Erben. 1. Seine Eltern oder seine kinder wenn er welche hat. du hast leider kein Erbrecht.

am einfachsten wird es wohl wenn ihr mal überlegt ob eine ehe in 1-2 Jahrne nicht sinnvoll ist.. auch der Steuern wegen, erben und und und. natürlich nur wenn ihr beide wisst das ihr schon beabsichtigt zusammenbelieben zu wollen

  1. Vereinbarung über Ihre Beteiligung an der Tilgung mit der Maßgabe, dass Sie den insgesamt gezahlten Betrag zurück erhalten, wenn Sie sich trennen, ist grundsätzlich zu befürworten. Sie sollten sich diese Vereinbarung aber von einem Juristen so formulieren lassen, dass sie hieb- und stichfest ist (Vor allem muss genau bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen die etwaige Rückzahlung zu erfolgen hat).

  2. Eine "Absicherung" für seinen Todesfall kann darin bestehen, dass die vorgenannte Rückzahlungsverpflichtung auch bei seinem Tod ent-steht; sie ist dann von dem/den Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen. Ihr Freund kann aber auch ein Testamenet errichten und darin bestimmen, dass Ihnen als Vermächnis der Betrag zusteht, den Sie insgesamt bis zu seinem Tod als Tilgungsbeitrag gezahlt haben. Das muss dann ebenfalls der(die Erbe/n erfüllen. Außerdem könnte er Ihnen im Testament (oder bereits jetzt) ein Dauerwohnrecht zuwenden, das im Grundbuch eingetragfen wird und Sie gegenüber jedem Dritten absichert. Das wird er aber voraussichtlich nur tun, wenn es sich bei Ihrer Beziehung nicht nur um eine vorübergehende, sondern eine auf Dauer (eheähnlich) angelegte Lebensgemeinschaft handelt.