Freund begeht fahrerflucht, ich war beifahrer werde ich bestraft?
Hallo, person a fährt das auto aus der parklücke und person b ist der beifahrer. Als person a ein auto traf (lautstark) beging er fahrerflucht , person a frage person b was er tun würde jetzt , person b antwortet das er erstmal heulen würde und dann zur polizei gehen würde. Wird person b bestraft ?
7 Antworten
Einfacher gesagt, dein Kumpel ist gegen ein Auto gefahren, weiter gefahren und du bist mit im Auto gewesen. Rechtlich ganz klar, ja. Außer du wurdest unter Druck gesetzt etc. und kannst das Glaubhaft machen.
Es wäre nur fair, diesen Vorfall zu melden, damit der andere das von der Versicherung bezahlt bekommt.
Du kennst dich mit dem Recht gar nicht aus. Wenn man einfach mit drin sitzt passiert nichts. Wenn man Aktiv die Entscheidung des Fahrers beeinflusst wäre es etwas anders. Laut Beschreibung war dies aber nicht Aktiv.
Das ist schwer zu beurteilen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Auch bei dieser Straftat gibt es den Straftatbestand der Beihilfe bzw. Anstiftung. Eine Mittäterschaft hingegen ist ausgeschlossen, da der alleinige Täter der Fahrer ist, der sich entfernt.
Wenn aber der Beifahrer aktiv an der Entscheidung, sich zu entfernen, beteiligt ist, könnte dies strafrechtlich relevant werden.
Die alleinige Anwesenheit ist jedoch nicht strafbar.
Die Abwägung wird hier im Einzelfall vorzunehmen sein.
Mitfahren bei einem, der keine Fahrerlaubnis hat, ist nicht verboten. Auch nicht das daneben sitzen, wenn Person B eine Unfallflucht begeht.
Was Person A nicht darf:
- Halter des Fahrzeugs sein
- Person B zu seinem Handeln anstiften/ermutigen
- Person B hinterher mit seiner Aussage decken.
Wenn du später vor der Polizei eine Falschaussage für deinen Freund machst, machst du dich Strafbar
Wenn du damit eine Straftat deckst und somit die Ermittlungen verhinderst schon
Auch das ist so pauschal nicht richtig (vgl. § 258 (6) StGB).
Wenn Person a zu gibt das Person b nichts damit zu tun hatte, dann nicht. An sonsten steht es Aussage gegen Aussage.
Nicht jede Falschaussage bei der Polizei ist strafbar.