Kumpel von mir fährt ohne Führerschein mit dem Auto von seinen Eltern,Strafe für mich als Beifahrer?
Moin,
Ein Kumpel von mir fährt öfters mal mit dem Auto von seinen Eltern, er hat aber keinen Führerschein.
Bekomme ich als Beifahrer auch eine Strafe wenn ich jetzt mit ihm mitfahre ?
Den ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun den er fährt ja nicht mit meinem Auto daher müsste ich doch eigentlich unbestraft wegkommen oder?
Danke.
15 Antworten
Falls Dein Kumpel keinen Führerschein hat und es raus kommt, dass Du davon weisst, dann bist Du Deinen Lappen auch los, falls Du einen hast, oder bekommst ne Führerscheinsperre. Das nennt man "Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Hab ich im Bekanntenkreis selbst mal so erlebt, beide kamen deshalb dran. Abgesehen davon, dass leicht etwas passieren kann. Nur geradeaus fahren können ist nicht alles, ein spielendes Kind wird schnell übersehen und Fahrpraxis habt Ihr sicher noch nicht.
Er hat aber Beihilfe geleistet.
BEIHILFE??
Dafür müsste er ja in irgendeiner Form Hilfe leisten und zwar mit dem eigenen Vorsatz der Straftat! (vgl. §27 StGB)
Er fährt doch nur mit! .. er hat weder den Schlüssel, noch das Fahrzeug besorgt oder sonst irgendwie dazu beigetragen .. er hat auch niemanden angestiftet
Na den Vorsatz, dem anderen bei der Straftat zu helfen, hat er ja. Er verhindert sie ja nicht, sondern steigt sogar noch ein.
"nicht verhindern" und helfen ist ein sehr großer Unterschied. Auch einfach nur einsteigen reicht nicht aus. Bzgl. der Straftat bleibt er ja absolut passiv, es fehlt an der aktiven Hilfeleistung!
Ich würde mir eher Gedanken darum machen, ob ich im Falles eines Unfalles überhaupt versichert wäre, wenn ich wissentlich mit jemanden mitfahre, der keinen Führerschein hat.
Es ist nicht nur verboten, sondern hoch gefährlich, für Dich, für Deinen Kumpel und für viele Verkehrsteilnehmer.
gefährlich: ja .. verboten: nein
Es kommt drauf an, wie alt Du bist, da Du weisst dass er ohne Führerschein fährt, sitzt Du im selben Boot. Solltest Du einen haben wird er Dir auch weggenommen, hast Du noch keinen kriegst Du Probleme mit dem Strassenverkehramt, wenn Du ihn machen willst. Bist Du Strafmündig kriegst Du eine Geldstrafe.
Mache es Dir nicht zu einfach.
Wenn Du weißt, dass der Typ keinen Führerschein hat - darfst Du auch nicht mitfahren.
Ebenso gibt es Urteile darüber, wenn der Fahrer betrunken ist und der Beifahrer einfach mitfährt - Du musst ihn daran hindern - sobald Du Kenntnis davon hast, dass er keinen Führerschein hat!
Da zeige mal bitte ein solches Urteil, wo der Beifahrer eine Strafe bekommt, weil er Beifahrer ist.
Sie meinen sicherlich, das "Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (§21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 StVG). Das bezieht sich allerdings nur auf den Halter eines Fahrzeugs.
Den Tatbestand des "Duldens .." und eine Strafbarkeit für einen Beifahrer der sonst nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat, gibt es nicht!