Fremde Person fasst ständig mein Auto an! Was soll ich tun?
Ja ich weiß, der Titel der frage ist etwas verwirrend, jedoch ist genau dies derzeit mein Problem und ich weiß nicht mehr was ich tun soll!
Seit einiger Zeit macht sich eine mir unbekannte Person während meiner Arbeitszeit ständig an meinem Auto zu schaffen und hinterlässt mir nachrichten. Es fing vor einigen Wochen an, der Parkplatz meines Arbeitgeber ist riesig, wir teilen ihn uns mit Kunden.
Da mein Auto in der Vergangenheit schon mehrmals von Kunden beschädigt wurde (Spiegel angefahren oder Kratzer sondstwo) belege ich immer 2 Parkplätze, bisher hat das keinen gestört, seit dem kam es zu keinen Unfällen mehr. Wie gesagt unser Parkplatz ist 3 mal so groß wie nötig.
Vor einigen Wochen kam ein Kunde zu uns in Laden um sich über meine Parkweiße zu beschweren, er sagte dies sei ja eine riesen Frechheit , er habe auch ein recht auf einen Schattenparkplatz. Ich habe ihm erklärt warum ich das mache, aber er wollte es gar nicht hören.
Seitdem habe ich nun einmal die Woche ein Zettel an meiner Windschutzscheibe kleben. Indem mir gedroht wird ich soll gefälligst "richtig" parken und warum ich das tue.
Ich weiß nicht was ich dagegen machen soll, ich habe wirklich angst der Typ zerkratzt mein Auto. Ich wollte ihm schon auflauern, aber ich kann nicht alle 5min hinters gebäude auf den Parkplatz rennen.
Ist das nicht strafbar?
10 Antworten
Es ist immer eine gute Idee, sich mit einem Kunden anzulegen. Was sagt denn Dein Arbeitgeber dazu, wenn du einen Kunden anzeigst?
Wenn der Parkplatz eh größer ist als nötig, dann parke doch einfach abseits aller anderen Fahrzeuge. Dann führt sich keiner mehr auf, und das Risiko, dass man ´ne Delle bekommt, wird auch verringert. Jaja, die schöne neue Pkw - Welt, sogar selbst einparken können manche neuen Pkw, aber für eine lausige Rammschutzleiste, früher bei jedem Fahrzeug Standard, hat es nicht gereicht.
Doch, diese Handlung ist strafbar. Allerdings bewegen wir uns momentan noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit, da erst eine Sachbeschädigung nach §303 StGB vorliegt, sobald sich eine erkennbare Beschädigung am Auto befindet und vom Beschuldigten auch verursacht wurde. Selbstverständlich kannst du dich, und das würde ich dir auch raten, an die Polizei wenden.
@T3Fahrer Bitte lese nochmal meine Antwort. Dann würdest du verstehen, weshalb deine Antwort keinen Sinn ergibt.
Über die Berechtigung kann man sich hervorragend streiten, die liegt selbstverständlich keineswegs auf der Hand. Der Kunde ist da Kunde und hat nicht einmal Hausrecht, der hat einem Arbeitnehmer streng genommen erst mal gar nichts zu sagen.
Dein Interesse kann ich verstehen, Deine Umsetzung nicht!
Ich ärgere mich auch über die Idioten, die regelmäßig meinen Wagen andatzen, aber das gibt mir nicht das Recht wie ein Idiot zu parken. Genauso wie ich mich über die Parkrempler ärgere, ärgere ich mich über Parkrüpel wie Dich! Ich versuche solchem Ärger aus dem Weg zu gehen und wähle bei einem wie von Dir als so überdimensioniert beschriebenen Parkplatz einen Stellplatz am anderen Ende, wo kein anderer steht! Da ist die das Einparken bequemer und kein Depp haut mir ne Delle in den Wagen! Sind halt 2 Meter weiter zum Eingang, aber das überlebt man - ich bin der Beweis! 😜
T3Fahrer
Er hat es doch erwähnt: Der Parkplatz ist viel größer als nötig.
Ja, aber offensichtlich haben ja an dem hier genutzten Parkplatz-Anteil die Nutzer ein besonderes Interesse: Schatten!
Nun rechtlich gesehen sobald er keine Strafbare Handlung begeht, wie Sachbeschädigung etc, kannst du nur mit ihn reden!
Es gibt auch andere Arten ihn davon abzuhalten...
mach dein auto selber ein Kratzer rein und Zeig ihn dann an!
Wo liegt denn die Sachbeschädigung, um die es in dem Paragraphen geht?! Wegen einem (berechtigten!) Zettel am Auto, sie möge bitte vernünftig parken?!