Fremde Fahrräder anschließen - Straftat?
Ist es eine Straftat, fremde Fahrräder mit einem eigenen Schloss anzuschließen? Und wenn ja, welcher Straftatbestand ist da erfüllt? Man hat es ja weder entwendet noch beschädigt.
8 Antworten
Ich sehe da keinen Straftatbestand (was nicht unbedingt etwas heißen mag), aber du könntest zivil belangt werden, wenn derjenige dadurch einen wichtigen Termin verpasst, und dadurch Kosten entstehen.
Nein, das kannst du aber verfolgen. Ich schreibe viel aus dem Bauch heraus, und Korrekturen, wie von dir in letzter Zeit, sind mir willkommen.
Und noch einer: Du weißt selbst, dass es, wenn sich StA und Verteidiger streiten, beide eine durchaus konträre Meinung haben, und die dritte hat dann der Richter. So sind Meinungen hier nie in Granit gemeißelt.
Dem stimme ich bedenkenlos zu. Gute Auffassung.
Eine konkrete Straftat sehe ich dort nicht. Allerdings wird das bei uns so gehandhabt, dass dann die Polizei dein Schloss kaputt macht, damit der andere an sein Fahrrad kommt.
Im Prinzip Nötigung und da das Fahrrad in seiner Funktion beeinträchtigt wird, Sachbeschädigung.
Nötigung stimme ich auch zu. Aber keine Sachbeschädigung. Das weißt du.
Nein, mir ist dazu nichts bekannt, aber per Definition wurde die Sache unbrauchbar gemacht, also in der Funktion ge/beschädigt.
Eine Sachbeschädigung ist etwas ganz anderes. Die Wirkung der vorübergehenden Nicht-Benutzung durch einen Dritten, stellt keine Sachbeschädigung dar.
Die Schädigung der Funktion an sich, ist noch keine Schädigung der Sache. Und auf diese kommt es an.
Ja eigentlich schon weil es ja die Fahrräder von anderen Leuten sind und die dann nicht ihr Fahrrad mitnehmen können
Keine Straftat, aber eine Besitzstörung. Der Eigentümer könnte verlangen das Schloß zu beseitigen. Ich hätte es sofort gekniffen.
Weil du ja immer einen Bolzenschneider in der Tasche hast.
Weil mein Nachbar den Bolzenschneider hat und ich mein Fahrad nur vor dem Haus abstelle.
Darf ich ja, weil es Diebstahl ist, also doch eine Straftat.
Nö, ist kein Diebstahl, weil keine Aneignungsabsicht besteht.
Selbstkritisch. Das gefällt mir. Also nicht so abgehoben wie manche andere Rechtsexperten....