Freizeitparkkarten privat ersteigern verboten?

6 Antworten

Von einr Strafanzeige hast Du nichts, das Geld müsstest Du auf zivilrechtlichem Weg zurückfordern.

Wenn der Verkäufer die Kleinanzeige bei ebay-Kleinanzeigen gut formuliert hat, dürfte nicht mal eine Straftat vorliegen.

Anzeigen...!

Das ist ganz klar Betrug, es sei denn, er hat in der Verkausannonce deutlich angegeben, dass die Karten bereits verwertet wurden. Du hast nun natürlich die Möglichkeit, mit einer Anzeige gegen ihn vorzugehen, vor allem, weil du seinen Namen hast und er schon dafür bekannt ist. Vielleicht haben ihn schon mehrere Personen angezeigt, das wäre natürlich noch besser, denn dann würde seine Strafe alles andere als milde ausfallen. Und vergiss nicht, ihn auf ebay zu melden, damit er dort nicht mehr betrügen kann!

Liebe Grüße und viel Glück! :-)

Freizeitparkkarten solltest du NIEMALS über Ebay oder so kaufen, warum siehst du ja jetzt. Kaufe lieber von der Homepage die Tickets (im Online Shop, des Parks) oder warte bis es Aktionen bei Groupon oder anderen seriösen Seiten gibt.

Sofern nicht im Artikel stand, dass das Ticket bereits verwendet worden ist, kannst du eine Strafanzeige wegen Betrug aufnehmen. Außerdem solltest du diesen Vorfall auch Ebay berichten.

lg Colo

Das ist Betrug, wenn da nicht im Angebot stand das die nicht mehr gültig sind (wovon ich ausgehe). Den kannst du anzeigen.