Achterbahn-Foto erlaubt?
Rein interessehalber: Ich habe gestern in einem Freizeitpark ein Foto gekauft, das am Ende der Achterbahn von einer Station geschossen wurde. Deshalb sind auch andere Personen darauf abgebildet. Dürfen Freizeitparks solche Fotos überhaupt ohne die Einverständnis der anderen Personen verkaufen?
6 Antworten
Ja - weil es keine Einzelaufnahmen sondern Bilder von mehreren Personen in einer öffentlichen Aktion sind. Bei Eintritt in den Freizeitpark akzeptiert man die allgemeinen Geschäftsbedingungen und da steht auch das Einverständnis drin.
Rein vom rechtlichen Aspekt her - nein! Auch allgemeine Geschäftsbedingungen können das nicht aushebeln, was in § 22 KunstUrhG beschrieben ist...
§ 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Die AGB können es deshalb nicht einschränken, weil diese Klausel den Vertragspartner unangemessen benachteiligen würden. Auch wenn man selbst auf dem Bild abgebildet ist, wäre eine Veröffentlichung nach § 17 UrhG unzulässig, weil man als abgebildete Person zunächst keinerlei Rechte an dem Bildnis erhält - egal ob da auch andere, also fremde Dritte mit abgebildet sind. Rechte für eine Veröffentlichung müssen ausdrücklich eingeräumt werden, dann aber auch nur, wenn es sich dann um einen Ausschnitt handelt der nur dich zeigt, die anderen Personen können hier nur schwer als Beiwerk nach § 57 UrhG bewertet werden. Kamerateams dürfen - sofern es sich um allgemeine Aufnahmen des Geschehens handeln - es generell verbreiten, da hier dann die Ausnahme nach § 23 Abs.1 Nr. 3 KunstUrhG greifen würden, bspw im Rahmen einer Berichterstattung...
Die Freizeitparks dürfen diese Fotos machen, da immer in den AGBs steht, das beim Betreten des Parkes Bilder gemacht werden dürfen.
Du darfst nur die Bilder kaufen wo du drauf bist, wenn die Achterbahn aber mehr Wagen pro Wagon hat ist das ja nicht anders möglich und deshalb dürfen die das, außerdem ließ dir am besten mal die Nutzungsbedingungen durch da steht u.a. drin wenn ein Kamerateam da ist und filmt und du dann vor der Kamera läufst, das dies ausgetrahlt werden darf ;)
Nur beim hochladen für FB oder so solltest du die anderen Gesichter unkenntlich machen
mfg Colo
In der Regel sind die Kameras bei sollchen Bahnen so eingestellt das es eine Hauptperson gibt und die andern Personen nur unter Beiwerk fallen. Die Bilder werden auch nur eine begrenzte Zeit aufbewahrt und dann gelöscht.
Ja das steht in den AGBS der Parks. Und es ist ja noch mal ein Unterschied ob du das Foto als Privatperson kaufst. Oder ob der Park das ins Internet stellen würde. Das darf er nicht. Und du übrigens auch nicht. Oder jemand der halt drauf ist.