Straftäter überfahren - welche Strafe?
Angenommen ich fahre nachts, übermüdet durch die dunken Straßen und überfahre dabei versehentlich eine Person. Möglicherweise war die Person betrunken, oder in Eile und ist in den Wagen hineingerannt. Es stellt sich heraus, dass die Person ein gesuchter Straftäter ist.
Mit welcher Strafe hätte ich zu rechnen? Könnten die Angehörigen des überfahrenen klagen?
4 Antworten
Irrelevant ob er Straftäter ist oder nicht.
§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Je nach Richter, nach den Umständen wie es dazu kam, ob du bereits Dreck am Stecken hast.
Mit der selben, als wäre es ein unschuldiger gewesen.
Das hilft mir nicht weiter...
Ich kenne mich mit dem Strafgesetzten nicht sonderlich aus. Aber ich vermute, es spielt in deinem Beispiel keine Rolle ob das überfahrene Opfer ein Straftäter war oder nicht. Welche Strafe dich erwartet, kann ich nicht sagen, aber mildernde Umstände, weil du einen Täter "erwischt" hast, wirst du wohl nicht bekommen😅
Es ist völlig egal wen du überfährst, die Strafe ist immer die selbe. Im Falle von Übermüdung könnte man dir evtl sogar noch grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Dazu kommt ggf Körperverletzung mit Todesfolge.. ist nicht ganz so lustig
Mit Körperverletzung mit Todesfolge hätte das nichts zu tun.
Was wäre es dann eher? Fahrlässige Tötung?
Kommt drauf an. Stirbt der Überfahrene erst nach ein paar Minuten ist es Körperverletzung mit Todesfolge, stirbt er sofort ist es fahrlässige Tötung
Nein das ist schlichtweg falsch. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Vorsatzdelikt und setzt daher auch voraus, dass der Unfall zumindest billigend in Kauf genommen wurde.
Ja, unter anderen.
Also Körperverletzung mit Todesfolge + grobe Fahrlässigkeit. Klingt doch schonmal gut. Haftstrafe oder tuts da auch ne Geldstrafe?
Haft wenn ein Mensch tot ist ist eigenglich immer Haft
Bei grober Fahrlässigkeit wird's wohl eher auf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung raus laufen, sofern man sonst sauber und Ersttäter ist.
Danke. Jetzt ist nurnoch die Frage ungeklärt, ob die Angehörigen des Opfers irgendetwas einklagen könnten. Trauergeld oder so etwas in der Art? - Kenne mich im Strafrecht herzlich wenig aus.
Vielleicht die Kosten der Beerdigung?
Auf Körperverletzung mit Todesstrafe folgt eigentlich zwingend eine Freiheitsstrafe. Siehe § 227 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html
Was die Angehörigen im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens da noch raus holen liegt wohl an der Cleverness ihres Rechtsanwaltes.
Das ist mir klar, deswegen frage ich gezielt: Welche Strafe?