Schwangerschaftsabbruch ohne Krankenversicherung

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Allgemeines

  • In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensplanung, ihre eigenen Wertvorstellungen, die wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft berücksichtigen.
  • Du solltest Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hast Du immer noch alle Optionen und kann sich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind.

zu der Kostenfrage

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei medizinischer und kriminologischer Indikation.
  • In den anderen Fällen (Beratungsregelung) übernimmt der Staat die Kosten, wenn die Schwangere weniger als 1033 Euro im Monat zur Verfügung hat.
  • In allen übrigen Fällen müssen die Kosten von der Schwangeren getragen werden.
  • Du kannst also kostenfrei abbrechen. ProFamilia wird Dir alles genau erklären und beantworten können. Nutze diese Beratung so schnell wie möglich.

Um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, muss der behandelnde Arzt zunächst die Schwangerschaft bestätigen. Die in diesem Zusammenhang durchzuführende gynäkologische Untersuchung richtet sich nach dem Alter der Schwangerschaft und möglichen Fehlbildungen des Embryos. Der Arzt muss die Patientin beraten und sie über die gesetzliche Lage informieren. Auf Wunsch kann die Schwangere eine Schwangerschaftsbescheinigung erhalten, die unter anderem das Alter der Schwangerschaft enthält. Diese Bescheinigung ist jedoch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung nicht zwingend erforderlich.

In dieser Pflichtberatung erhalten schwangere Frauen und Mädchen kostenlos ein ausführliches Beratungsgespräch. Zudem besprechen die Berater mit der Betroffenen ihre Situation detailliert und erarbeiten mit ihr zusammen Lösungsvorschläge. Nach diesem Gespräch kann die Schwangere selbst entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchte. Sie hat in jedem Fall Anspruch auf einen Beratungsschein, der ihren Namen und das Datum des Gesprächs enthält. Der Schein darf aber nichts über den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs aussagen. Ohne diesen Beratungsschein ist eine legale Abtreibung nicht möglich. Katholische Einrichtungen beschränken sich seit dem Jahr 2002 auf die Beratung, händigen aber keinen Beratungsschein mehr aus.Bei der Beratungsstelle oder dem behandelnden Gynäkologen kann sich die Schwangere dann über Fachärzte oder Einrichtungen in informieren, die den Eingriff nach modernem medizinischen Standard vornehmen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann im Normalfall in folgenden Einrichtungen erfolgen:

Medizinische Einrichtungen von Pro Familia

Praxis- oder Tageskliniken

Krankenhäuser und entsprechend ausgestattete Arztpraxen

Vor dem Abbruch wird die Patientin in der Regel nochmals über den Eingriff, die notwendige Nachbehandlung und die Risiken aufgeklärt. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden mit der so genannten Absaugmethode durchgeführt. Dabei wird der Muttermund unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose vorsichtig gedehnt. Der Arzt schiebt dann ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter, das mit einer Saugpumpe verbunden ist. In vielen Fällen folgt anschließend eine Ausschabung der Gebärmutter (Kürettage), um Gewebereste vollständig zu entfernen. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Anschließend wird ein Mittel injiziert, das die Gebärmutter wieder zusammenzieht und so die Blutung stillt und Infektionen vorbeugt.Die meisten Frauen können etwa eine Stunde nach dem Eingriff wieder nach Hause gehen. Eine weitere Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist die Gabe der so genannten Abtreibungspille Mifegyne, die als Alternative zu den chirurgischen Eingriffen dargestellt wird. Dabei bewirkt der enthaltene Wirkstoff Mifepriston, dass die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle abgestoßen wird.

Inzwischen ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche (63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung) erlaubt. Die Pille darf nur unter ärztlicher Aufsicht in dafür zugelassenen Kliniken oder Arztpraxen angewendet werden. Zusätzlich zur Abtreibungspille wird das Hormon Prostaglandin eingesetzt. Dieses muss 36 bis 48 Stunden später eingenommen werden, was oft ebenfalls in der Klinik oder Praxis geschieht. Inzwischen wird die Pille mit Prostaglandin aber immer häufiger auch zur Einnahme nach Hause mitgegeben. Prostaglandine führen zu Kontraktionen (Zusammenziehen) der Gebärmutter. Sie führen mit hoher Wahrscheinlichkeit (etwa 95 Prozent) dazu, dass die Frucht ausgestoßen wird. Dabei kann es durchaus auch zu Schmerzen kommen, die jedoch in der Regel rasch wieder verschwinden.

Quelle: http://www.portal-der-frauen.de/frauengesundheit/schwangerschaft/abtreibung/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-ablauf.html

Heelena 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 14:30

vielen vielen dank für deine antwort ;)

Wie soll denn die AOK deinen Abbruch zahlen ? Normal zahlt die Krankenekasse nur nach ärztlicher Indikation ! Voraussetzung ist natürlich eine gesetzliche Krankenversicherung ! Ansonsten werden Dir die Kosten privat in Rechnung gestellt ! Wende Dich an Pro Familia , die klären Dich über alles Weitere auf! Auch darüber , dass Du dein Baby behalten könntest ! Der Abbruch , wenn er dann vollzogen wird , findet in einer ambulanten Praxis statt. Vorher wirst Du gründlich untersucht! Es wird ein Unterschal während dem Abbruch gemacht und Du verfolgst Live und in Farbe , was passiert ! :-(( Anschliessend musst Du dich ca. 2-3 Stunden ausruhen und gehst dann nach Hause!

Lass Dich bei Pro Familia beraten!!!!

GLG und alles Liebe und Gute für Dich ! In der Hoffnung , dass Du dich für dein Kind entscheidest! Komplikationen können sicherlich auch auftreten! Zum Beispiel kann es passieren , dass Du nie wieder schwanger werden könntest!!!

annemarie37  04.06.2013, 17:07

Ja tatsächlich, Clipmaus, dein Posting enthält mehrere Falschinformationen.

  • Die Kasse zahlt den Eingriff bei Frauen mit geringem Einkommen in jedem Fall (nicht bloss bei medizinischer Indikation). Das wird der Kasse durch das Bundesland rückvergütet.
  • Ein Ultraschall wird VOR dem Eingriff gemacht. Die Frau muss da gar nichts anschauen, wenn sie nicht will. WÄHREND dem Eingriff wird normalerweise nicht mit Ultraschall kontrolliert. Ausserdem gibt es ja auch noch die medikamentöse Methode (bis 9. Schwangerschaftswoche).
  • Ernste Komplikationen treten äusserst selten auf und Unfruchtbarkeit wird kaum je durch einen Schwangerschaftsabbruch verursacht.
Paguangare  04.06.2013, 13:51

Abtreibungen führen nicht zu sinkender Fruchtbarkeit der Frau. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder schwanger wird bleibt also so hoch wie es ohne Abtreibung der Fall gewesen wäre.

Es gibt nur Studien, die einen leichten Anstieg der Rate von Früh- und Fehlgeburten nach Abtreibungen festgestellt haben.

DonnaErotica49  04.06.2013, 13:54
@Paguangare

Clipmaus...... Du gibst hier reihenweise falsche Antworten!!! Natürlich kann man nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder schwanger werden!! Die Fruchtbarkeit sinkt dadurch nicht!!! Das ist UNSINN! Ich hatte SECHS Fehlgeburten die ausgeschabt werden mussten und ich fruchtbar wie eh und je!!

DonnaErotica49  04.06.2013, 13:44
Es wird ein Unterschal während dem Abbruch gemacht und Du verfolgst Live und in Farbe , was passiert ! :-((

Was ist denn das für ein Blödsinn??? Ich musste wg ner Fehlgeburt mich ausschaben lassen und da war ich in VOLLNARKOSE!! Man verfolgt nicht alles mit!!!

Heelena 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 14:05
@DonnaErotica49

also mein arzt hat gemeint beim ultraschall muss ich nicht mal hinsehen wenn ich das nicht möchte. und während des eingriffs bin ich in vollnakose.

Paguangare  04.06.2013, 15:04
@Heelena

Du könntest dich aber trotzdem mit dem Gedanken beschäftigen, dass es sich nicht um einen Zellhaufen oder eine Zyste handelt, sondern um werdendes menschliches Leben.

Also wenn du nicht abtreibst, dann wird das mit über 99 % Wahrscheinlichkeit dein Kind, mit einer Lebenserwartung um die 90 Jahre. So ein Mensch ist einzigartig. Würdest du später nochmals schwanger werden, käme anderer Mensch dabei heraus. Also du entscheidest darüber, ob ein bestimmter Mensch leben wird oder nicht. Das ist eine unfaßbar große Verantwortung.

annemarie37  04.06.2013, 16:59
@Paguangare

na ja, die Lebenserwartung ist immer noch deutlich unter 90 Jahren... (ab Geburt gerechnet).

Paguangare  05.06.2013, 15:58
@annemarie37

Die durchschnittliche Lebenserwartung für jetzt oder nächstes Jahr geborene Babys ist tatsächlich so hoch (falls man sich trauen kann, das zu prophezeien). Die Zahlen die du wohl im Kopf hast, gilt für die jetzt lebenden Menschen, die ja ganz unterschiedlich alt sind und noch die Belastungen der vergangenen Jahrzehnte in sich tragen.

In Deutschland ist jeder krankenversichert, das ist umgehend zu klären. Welches war die letzte eigene Krankenkasse, bzw. bei welcher waren Sie zuletzt familienversichert? Wenn ihre Mutter auch ohne ist, dann muss sie zu ihrer letzten und den Sachverhalt klären. Den Schein von der AOK dürfen sie nur einsetzen, wenn klar ist, das sie dort versichert sind, wenn nicht ist das illegal und sie bekommen irgendwann die Rechnung präsentiert. Kümern sie sich um die Krankenversicherung. Alle Kommentare zum Abbruch finde ich persönlich einfach daneben, egal, wie ich zu diesem Thema stehe- alles die Entscheidung von Ihnen, ich dachte immer, dieses forum ist sachlich!

Heelena 
Beitragsersteller
 05.06.2013, 10:31

also ich war davor bis ich 18 wurde und dann von der schule rauskam , in der AOK Kelheim versichert. Nun war ich in der Krankenkasse bei uns in der Stadt und hab das mit denen wegen dem abbruch geredet, die haben mir dann einen antrag auf kostenübernahme bei geringverdiener gegeben. Laut AOK passt dies nun alles und für den eingriff selbst muss ich nichts zahlen. Nur die feststellung der Schwangerschaft beim FA und die Nachuntersuchung muss ich selber zahlen , laut AoK pro Untersuchung 50 Euro..

Wenn du schon nicht verhüten kannst dann trage die Konsequenzen!!! Das Kind kann nichts dafür!!!!! Gib es wenigstens zur Adoption frei!!! Damit würdest du Paare glücklich machen die KEINE Kinder kriegen können!

annemarie37  04.06.2013, 16:55

Woher willst du denn wissen, dass sie nicht verhütet hat? Vielleicht hat ja ihr Partner das Kondom nicht richtig übergestülpt.

Paguangare  04.06.2013, 13:53

Das ist allerdings nicht die Antwort auf die gestellte Frage, sondern deine persönliche Meinung zum Thema Schwangerschaftsabbruch.

Natürlich ist deine Meinungsäußerung legitim.