Freiwillige Feuerwehr: Lehrgang während Arbeitszeit?
Moin,
ich habe demnächst an 5 Samstag jeweils den ganzen Tag meine Truppmann I Ausbildung. Normalerweise arbeite ich Samstag vormittags 2.5h. Im Netz habe ich folgendes gefunden:
"Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären."
Ich bin Schüler und müsste ansonsten meinen Jahresurlaub dafür opfern. Gibt es eine Regelung auch in NS und greift die bei mir?
Besten Dank im voraus!
2 Antworten
Für dich gilt § 12 Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG
Dort steht: "Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen."
Also musst du das mit deinem Arbeitgeber klären. Ich kann mir zwar nicht vorstellen das du als Schüler so wichtig bist das der Arbeitgeber da besondere Interessen geltend machen kann, aber es ist grundsätzlich keine schlechte Idee sich mit dem AG zu einigen. Wenn der AG gezwungen wird findet er sonst ganz schnell eine Lösung dich los zu werden.
Detailliert Auskunft dazu bekommst du bei deinem Träger Brandschutz. Also einfach mal den Sachbearbeiter Brandschutz deiner Kommune ansprechen.
Zur Kompetenz von Feuerwehrchefs, gerade in solchen Verwaltungsfragen, sage ich mal lieber nichts. Ich würde direkt mit dem Sachbearbeiter Brandschutz eurer SG sprechen. Wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast dann ist die SG meiner Meinung auch verpflichtet die Ausfallzeit zu bezahlen. Wenn z.B. ein Kamerad unter der Woche auf den Gruppenführerlehrgang fährt muss die SG ja auch den Verdienstausfall bezahlen. Das du für einen Lehrgang Urlaub nehmen musst ist eigentlich nicht im Sinn des § 12 (1) NBrandSchG: "Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen."
Ich habe heute mal bei der Samtgemeinde angerufen. Der Dienstausfall wird übernommen. Da kann ich mich ja jetzt ohne Bedenken auf den Lehrgang freuen!
Man muss nur die richtigen Leute fragen. ;) Ich wünsche die viel Erfolg auf deinem Lehrgang.
Vielen Dank! Leider steht dort nichts über den Verdienstausfall. Bekomme ich trotzdem das Geld, welches ich während der Zeit verdient hätte?
Hier kommt dann § 32 NBrandSchG ins Spiel:
Also kurz gesagt: Ja. Sofern eine Freistellung vorliegt, muss der Arbeitgeber Dein Gehalt weiterzahlen, kann sich dieses aber auf Antrag von der Gemeinde erstatten lassen.
Als Schüler hast du kein Arbeitsausfall. Nebenkosten werden von der Feuerwehr (Gemeinde bezahlt)
Hallo.
Du hast keinen Arbeitsausfall. also nichts, nur die Nebenkosten werden dir bezahlt von der Feuerwehr (Gemeinde Stadt).
Ich habe ein unbefristeten Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis. Dementsprechend habe ich auch Urlaubsanspruch. Kann ja schlecht das Geld was mir so entgeht (immerhin 5 "Arbeitstage") als Nebenkosten ansehen! Und ich kann auch nicht 5x Urlaub nehmen (1 Tag entspricht 1 Woche da ich nur 1 Tag/Woche arbeite)
Wenn ich richtig informiert bin, gibt in der Probezeit oder 6 Monate kein Urlaub.
Ich war 23 Jahre Taxi Fahrer . Urlaub gab es nie,
Einmal hab ich das mit Rechtsanwalt bei Krankheit erzwungen.
Urlaub gab es nicht. Bereitschaft auch, aber die Firma hat auf Nachfrage meist die Bereitschaft.
Das hat sich gelohnt. Geld gab es vom Hause zu den Leuten und bis zurück.
Es gibt Urlaub 6 Tage der Woche.
Ich habe mal mit unserem OBM gequatscht. Der meinte unsere SG zahlt wohl keinen Verdienstausfall. Habe aber dann nicht genug Urlaub! Mit 1. Hilfe sind das 5 von 4 Tagen Urlaub die ich pro Jahr habe. Das kann es ja wohl nicht sein!