Freistellung wegen gerichtstermin?
Ich führe als Kläger ein Verfahren gegen die drv und nun wurde mir eine ladung zugestellt unter androhung von ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro wenn ich nicht erscheine. Des weiteren wurde ein dritter beigeladen, der ex ag.
Der Termin liegt während der aubsildung Zeit, sogar in der Berufsschulzeit. Muss mich der ag für diesen Tag zum wahrnehmen des Termins freistellen. Ich habe in den ersten Stunden eine Klausur würde diese schreiben und dann zum Gericht gehen.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
6 Antworten
Du zeigst die Ladung und auch der Schule und bist freigestellt. Den Tag zieht man dir vom Lohn ab. Daher kannst du auch Urlaub nehmen.
Frag deinen Anwalt ob DU kommen musst.
Als Kläger droht übrigens keine Ordnungsgeld ?!?!? so ein Quatsch. Das gibts nur im Strafverfahren und da bist du nicht der Kläger
Und was wenn im Manteltarifvertrag bezahlte freistellung steht? Das wird doch dann nicht abgezogen?
Was für ein Verfahren ist das ????
Bei einem Zivilverfahren ergeht Versäumnisurteil wenn einer nicht kommt. Aber mehr nicht
Sozialrecht
Für einen Gerichtstermin mußt Du freigestellt werden - der Ausbildungsbetrieb kann die Ausbildungsvergütung für den Tag ersetzt bekommen, sofern er den Tag weiterbezahlt; sollte der Ausbildungsbetrieb den Tag nicht bezahlen, erhälst Du den Ausfall der Ausbildungsvergütung von der Gerichtskasse bezahlt - dazu erhälst Du ein entsprechendes Formular.
Muss er und gegebenfalls natürlich für den kompletten Tag. Allerdings musst du direkt nach Kenntnisnahme des Termins bescheid geben, wann der ist.
Nein, deine Klage ist dein Privatvergnügen. Du musst Urlaub nehmen oder Stunden abbummeln.
Nein das geht garnicht in der Berufsschulzeit ist das seitens des ag nicht zulässig. Und ich habe es gerade im Tarifvertrag gefunden, da steht ganz ganz klar was anderes.
Es gibt bereits ein Urteil von oberster Instanz, zwar vom bag aber trotzdem :Bundesarbeitsgericht (BAG), 13. 12. 2001 – 6 AZR 30/01
“Die Pflicht, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen und auszusagen, hat Vorrang vor jeder Berufspflicht und befreit daher auch von der Arbeitspflicht, soweit sie zeitlich mit dieser zusammentrifft…”.
Im Tarifvertrag der ig metall steht das man bei ladungen vor Gericht freigestellt werden muss wenn das Erscheinen unverschuldet ist.
Ja muß er , aber nicht für den ganzen Tag !
Das Verlangt ja niemand! Ich würde wenn nötig auch wieder zurück fahren und bis Ende des Unterrichts dort bleiben. Aber wenn er das prinzipiell muss ist das gut habe Keine Lust den Spaß zu bezahlen
Komisch ich habe es schwarz auf weiß vor mir mit dem ordnungsgeld?