Termin Frauenarzt, Freistellung durch Arbeitgeber, in der Schwangerschaft?
Hallo,
ich bin schwanger und müsste zur erstuntersuchung zum Frauenarzt. Ich habe dolle Unterleibschmerzen und Angst das dem oder der kleinen etwas passiert.
Ich arbeite in der Pflege und habe Angst das etwas passieren könnte wenn ich schwer hebe o.Ä.
Morgen möchte ich zum Frauenarzt, muss mein AG mir dafür frei geben ?
6 Antworten
Ja, das muss er.
Wenn Du Unterleibsschmerzen hast, leg Dich hin und steh vor morgen zum Besuch beim Frauenarzt nicht mehr auf! Du willst doch Dein Kind behalten. Sag natürlich bescheid, dass Du krank bist, am besten schon heute, damit noch Ersatz für Dich gefunden werden kann. Mehr brauchst Du zunächst nicht sagen.
Falls sich der Verdacht auf Schwangerschaft bestätigt, bekommst du einen Mutterpass. Es ist angebracht, den Arbeitgeber so bald wie möglich über die Schwangerschaft zu informieren. Ab dann hast Du Kündigungsschutz.
Normalerweise fragt Dich der Arzt, wo bzw. was Du arbeitest. Der Arbeitgeber muss Dir einen "Schonplatz" (weiß nicht, wie das genau heißt) - vielleicht Büroarbeit - zuweisen. Zum schweren Heben kannst Du nicht mehr verpflichtet werden. Falls Dir der Arbeitgeber keinen Schonplatz zuweisen kann, muss er Dir (schriftlich) ein Arbeitsverbot erteilen.
Während der Schwangerschaft hat man den Anspruch, dass man bis zu 10x zu Schwangerschaftsuntersuchungen freigestellt werden muss. Falls noch mehr Untersuchungen nötig sind, dann für noch mehr Untersuchungen. Das entscheidet Dein Frauenarzt.
Mit einem Schwangerschaftstest: kann sein, dass er sicher ist, Du hast ja wahrscheinlich auch das Gefühl, schwanger zu sein.
Als gesichert im rechtlichen Sinne gilt es trotzdem erst, wenn es der Frauenarzt festgestellt hat.
Alles Gute für Dich und das Kleine!
Das stimmt :-) vielen lieben Dank dir
Geh bitte JETZT zum Bereitschaftsarzt- 116 117 ist die Rufnummer.
muss mein AG mir dafür frei geben ?
Ja:
Geh ins Krankenhaus,sofort. Melde dich doch heute noch krank und sag denen bescheid das du morgen zum Arzt gehst. Wo ist das Problem?
ja, muss er. Du nimmst von da dann eine Bescheinigung mit (x war von bis in meiner Praxis) und gut ists
Bei akuten Beschwerden darf man während der Arbeitszeit zum Arzt. Soll der dich dann halt krank schreiben...
Danke dir. Es ist nicht nur ein Verdacht, habe getestet:-)