Freistellung in der Ausbildung
Soll eine Vereinbarung mit meinem Chef unterschreiben. Bitte hilft mir was das nun heißt?
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wird folgendes vereinbart:
Der Auszubildende wird ab 01.03.2010 bis 30.06.2010 von der betrieblichen Ausbildung beim Ausbildenden, unter Anrechnung seiner Resturlaubstage, unentgeltlich freigestellt. Der Auszubildende verpflichtet sich, die Abschlussprüfung zum Bürokaufmann im 2. Quartal 2010 abzulegen. Die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung beim Ausbildenden erfolgt ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende die Abschlussprüfung im 2. Quartal 2010 absolviert. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis am Tag der Abschlussprüfung.
Der Auszubildende verpflichtet sich, die überbetriebliche Unterweisung der Handwerkskammer zu besuchen. Der Ausbildende hat den Auszubildenden auf den weiteren Besuch der Berufsschule hingewiesen.
Alle sonstigen rechtlichen und betrieblichen Inhalte aus dem Berufsausbildungsvertrag vom 23.03.2007 bleiben bestehen.
9 Antworten
Also, bis auf das Wort "unentgeltlich" macht das Ganze für mich folgenden Sinn: Dein Betrieb stellt dich von der innerbetrieblichen Ausbildung frei, damit du in der Zeit eine überbetriebliche Unterweisung bei der Handwerkskammer besuchst. Aber das müsste dir doch bekannt sein? Nur musst du in diesem Fall natürlich weiterhin von irgendwo her deine Ausbildungsvergütung bekommen. Du musst uns schon etwas mehr Hintergrundinformation geben, warum das Ganze so ist. Es ist ja keine Kündigung, sondern nur eine Freistellung für eine überbetriebliche Ausbildungseinheit. Und darüber müsste ja irgendjemand mit dir gesprochen haben!
sollst du da auf ne weiterbildung bei der handwerkskammer? dann heißt es dass du da hin und zur berufsschule weiterhin sollst.
kriegst vom arbietgeber kein geld mehr und im nächsten quartal (bis ende juni) deine ausbildung abschließen. damit endet dann deine ausbildung bei dem betrieb (wirst nicht übernommen?)
Wenn Du diese Vereinbarung unterschreibst, dann hat das folgende Konsequenz:
Du brauchst nicht mehr im Betrieb erscheinen
Du sitzt zu Hause aber bekommst keine Kohle
Du musst an der Sommerprüfung 2010 teilnehmen
Du musst weiter zur Berufsschule gehen und zur überbetrieblichen Unterweisung bei der HWK.
Diese Vereinbarung schreit geradezu heraus, dass man Dich im Betrieb nicht mehr sehen will. Nachdem ich einige Deiner Fragen zum Thema Ausbildung gelesen habe, verstehe ich das irgendwie.
Eine Anmerkung: Solltest Du die Prüfung nicht bestehen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Deinen Antrag hin bis zur nächsten Prüfung, längstens um ein Jahr. Siehe BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Hinweis: Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, so ist es nicht erforderlich, zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in einem Ausbildungsverhältnis zu stehen. Nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung zu einer Prüfung muss der Azubi in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Einzig vernünftige Antwort.
Stellt sich doch erstmal die Frage.Warum sollst du diese Vereinbarung unterschreiben?Schliesst der Ausbildungsbetrieb oder gibt es irgendwelche Differenzen im Betrieb?Diese Vereinbarung ist deswegen Gut,das du zur Abschlußprüfung zugelassen bist.
sowas hab ich noch nie gehört. Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten:
- Du bist für den Betrieb nicht mehr tragbar, der Chef möchte Dir aber den Abschluß "nicht versauen" (kommst Du mit den Leuten dort nicht klar?), oder
- Du bist der absolute Überflieger und weißt in der Praxis schon alles (aber das würde im Text dann aufgeführt werden).
Jedenfalls brauchst nicht mehr zur Arbeit zu gehen, nur noch in die Berufsschule; Geld gibts auch keins mehr.
ohje, is ja ein armer Kerl. Hoffentlich schafft er die Prüfung, das wär dann ein bisschen was fürs Selbstbewusstsein.
Wenn man sich die vorherigen fragen durchliest weiß man warum der chef zu solchen maßnahmen greift!