Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Prüfungsgebühr zu zahlen?

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Ich zitiere http://www.ausbildernetz.de/plus/pruefungswesen/pruefung/zpruefung/kosten.rsys

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für den
Auszubildenden gebührenfrei und die Prüfungsgebühren übernimmt der
Ausbildungsbetrieb. Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der
Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Der Ausbildungsbetrieb übernimmt auch die entstehenden Miet- und Materialkosten. Falls Werkzeug erforderlich ist, so muss dieses dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden.

Hallo,

 der Ausbildungsbetrieb muss die anfallenden Prüfungsgebühren tragen

Macht der Ausbilder Schwierigkeiten oder ist der Betrieb insolvent bitte umgehend an die zuständige Kammer , also IHK /Innung wenden.

LG

Die Abschlussgebühr gehört eigentlich zum Ausbildungsverhältnis.

Warum sollte das denn bei dir nicht der Fall sein? Hat der AG das begründet?

JOMAT 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 12:27

Ja genau. So kenn ich das auch. Bei mir hat der Arbeitgeber die Gebühr auch ohne Probleme bezahlt.

Aber bei einer Bekannten von mir, wird die Gebühr nicht von dem AG bezahlt. So nach dem Motto "die wird sowieso nicht übernommen, also muss er die auch nicht bezahlen".

Natürlich..... und auch alle Materialien, die dazu evtl. benötigt werden !

Steht bestimmt irgendwo im Arbeitsvertrag!:)