Freiberufler oder Freelancer neben Praktikum?
Servus, vorab kurz die Eckdaten: Bin 22 Jahre alt, habe mein Studium vollendet und mache gerade ein freiwilliges Praktikum als Vollzeitbeschäftigung.
Nun hätte ich die Möglichkeit bei einem großen Biergarten die Social-Media-Aktivitäten zu übernehmen. Würde vollkommen unabhängig von meiner jetzigen Beschäftigung laufen (abends/Wochenende, keine Überschneidungen + Genehmigung vom Arbeitgeber ).
Der Plan wäre quasi „freiberuflich“ für den Biergarten zu arbeiten und am Ende des Monats meine Stunden abzurechnen.
Wie sieht dort die rechtliche Situation aus? Zwecks Finanzamt, Abbrechnung, Jobbezeichnung (kein Mini-Job, da die Stunden etc. und Gehalt nicht reguliert sind)? Bin ich dann Freiberufler oder Freelancer? Und wie sieht es aus, sollte ich nach dem Praktikum in eine Vollzeitstelle übergehen? Danke im Voraus!
2 Antworten
Dies riecht nach Scheinselbstständigkeit :-((
Da will dein "Auftraggeber" nur die Sozialversicherungskosten für dich einsparen... eigentlich ist er dein Arbeitgeber: du bist weisungsbefugt, er gibt dir die Arbeitszeiten vor usw.
Hast du jedoch weitere Auftraggeber an der Hand, dann mußt du diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden als Freiberufler: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
Gruß siola55
Also die Kriterien für eine freiberufliche Tätigkeit sind sehr eng beschränkt:
§ 18 Einkommensteuergesetz (EStG)(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
Falls das Finanzamt deine Tätigkeit nicht als "künstlerische" Tätigkeit einstuft und somit keine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, mußt du ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden bei deiner Stadt. Dies sind nur ca. 25€ bis max. 40€ einmalige Kosten ;-)
Sollte sich deine Tätigkeit nur als Hobby ergeben, dann gilt unter Punkt 6 von Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte folgendes:
Kein Gewinn beabsichtigt?
Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben ( kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.
So konzipiert wird deine Freiberuflichkeit für Probleme sorgen.
Hauptgrund: du hast nur einen Auftraggeber. Schon für die deutsche Rentenversicherung heißt das (und in diesem Fall zu Recht): Scheinselbstständigkeit.
Schon mal vielen Dank für die Antwort. Ist ja doch ein sehr komplexes Thema. Ich hatte nur ein kurzes Vorgespräch mit dem Biergarten, komme da über einen Bekannten hin. Haben noch nicht über die Einzelheiten gesprochen, den Job gabs davor noch nicht. Ist halt schwierig, da ich nicht jeden Monat den selben Arbeitsaufwand habe. Soll ja nur nebenher laufen... Um den Anruf beim Finanzamt komme ich ohnehin nicht drumrum, wollte nur schon mal wissen in welche Richtung es geht. Muss ich wirklich zwangsläufig ein Gewerbe anmelden?