Wann Steuer fällig bei Dauerrechnungen?
Hey,
wann ist die Steuer bei Dauerrechnungen fällig? Angenommen ich schreibe im April eine Dauerrechnung über monatlich 140,00 netto. Müsste ich die Steuer dann immer monatlich dem Finanzamt schulden.
Weil die Rechnung wird ja nur einmal für mehrere Perioden gestellt. Wie ist das dann bei der Soll-Versteuerung?
Danke für eure Bemühungen!
2 Antworten
Die Steuer entsteht mit Erbring der Leistung, das gilt auch für Teilleistungen. Hier also monatlich. §13 Abs 1 Nr 1 Buchst a) S. 1-3 UStG
Bei Soll Versteuerung wird die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung (Rechnungsdatum) fällig.
Du meinst, weil es um eine Dauerrechnung geht? Die muss trotzdem buchhalterisch monatlich erfasst werden - und damit wird auch die USt fällig.
Die Steuer entsteht bei Leistungserbringung nicht bei Rechnungsschreibung.
Das ist technisch gesehen richtig, spielt hier aber doch im Kontext keine Rolle. Erfasse ich als Leistungserbringer die Leistung nicht oder nicht zeitnah, geht die USt eben erst in die nächste Periode ein. Alltag. Juckt im Regelfall auch niemand, solange die Leistung im richtigen WJ verbucht wird.
Das ist nicht korrekt.