Freiberufler - 800€ monatliches Einkommen - wie KK bezahlen?

13 Antworten

Hallo!

Wir haben beim Zeitungsverlag vor einigen Jahren das Thema mit einem freien Mitarbeiter und Fotografen durchgekaut, der in ähnlicher Situation war & dem es finanziell bezüglich der Krankenkasse nicht gereicht hat.

Letzten Endes ging es dann doch, dass er sich für m.E. etwa 150 Euro versichern kann, weil er nachgewiesen hat, dass er weniger als eine gewisse Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden hat. 

Versuche es vielleicht mal über diese Schiene & ich gebe dir auch den Tipp, bei der Krankenkasse zu erklären, dass du dich bei anderen Kassen auch umhören kannst ---> wenn man das den Sachbearbeitern erklärt, können sie in der Regel auch was in die Wege leiten, das bis zu eben jenem Wink mit dem Zaunpfahl angeblich "uuuuunmöglich" gewesen sei.. so war es bei diesem Mitarbeiter auch. Erst als er ein wenig Rabatz machte & sagte, dass es nicht nur diese eine Kasse gibt, wurde er auf diese Lösung aufmerksam gemacht.

Eine Befreiung wäre mir nicht bekannt, du könntest lediglich zum Arbeitsamt/Jobcenter gehen ----> würde ich aber nicht empfehlen, da man dann ggf. auch in "Maßnahmen" geschickt wird; die andere Lösung dürfte besser sein.

Informiere dich mal!

Durch eine selbstständige Tätigkeit verdiene ich im Monat etwa 800€ (brutto).

Das ist keine Selbstständigkeit, sondern Selbstbetrug.

Eine Wohnung für 400€ hab ich gefunden.

Aber sicher nicht warm.

So könnte ich an sich gut von 400€ im Monat leben

Nein. Neben der KV/PFV sind ja je nach Tätigkeit auch weitere Versicherungen zu leisten. Von der Altersvorsorge ganz zu schweigen.

und jeden Monat nen 100€ beiseite legen.

Nein.

KK wollen aber mindestens 200€ von mir, was natürlich suboptimal wäre.

Der Mindestbeitrag in der GKV ist gesetzlich geregelt und liegt bei derzeit rd. € 175.--/mtl. Weniger ist unmöglich. Selbst in der PKV wäre - alle weiteren Bedingungen mal beiseitegelassen - mit einer Prämie von wenigstens € 120.--/mtl. zu kalkulieren, zzgl. PFV.

Wie du es auch drehst und wendest - eine Selbstständigkeit, mit der du vor Steuer mittelfristig nicht wenigstens € 3500.--/mtl. erzielst, ist keine.

Lass es, suche dir eine Anstellung, und betreibe deine Tätigkeit erstmal nebenberuflich.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 18:42

Mehr als die Hälfte der von dir *korrigierten* Punkten sind vollkommen falsch. 
Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll. 

FordPrefect  11.08.2017, 09:09
@GulschSueppchen

Mehr als die Hälfte der von dir *korrigierten* Punkten sind vollkommen falsch.

Aha. Welche denn? OK, möglicherweise sind die angegebenen € 400.-- eine Warmmiete. Wäre ja denkbar, auch wenn hier in meiner Umgebung man für € 300.-- kalt nichtmal einen Garagenstellplatz bekommt.

Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll. 

EIn Job, bei dem du wenigstens € 451.--/mtl. verdientest, wäre vermutlich ein guter Anfang.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 11.08.2017, 12:57
@FordPrefect

-Ja. Ich bekomme die Wohnung für 400 warm. 

-Es ist eine Selbstständigkeit. Du weißt nichts darüber, also lass diese Vermutungen.

-Nein. Versicherungen sind keine weiteren zu leisten. Altersvorsorge ist keine Pflicht als Freiberufler.

-Doch. Je nach Lebensumständen kann man selbst dann noch 100€ sparen.


FordPrefect  16.08.2017, 16:56
@GulschSueppchen

-Ja. Ich bekomme die Wohnung für 400 warm.

OK, gönne ich dir.

-Es ist eine Selbstständigkeit. Du weißt nichts darüber, also lass diese Vermutungen.

Welche Vermutungen denn? Fakt ist, dass sich eine Selbstständigkeit erst ergibt, wenn der Selbstständige (sic!) von den Einkünften nach Steuern und Abgaben (wozu eben auch Pflichtversicherungen etc. gehören) auch noch einen adaequaten Nettogewinn erzielt, der wenigstens dem eines Angestellten entsprechen muss. Eigentlich sagt man sogar, die Bruttoeinkünfte sollten etwa dem 3- bis 5-fachen eines Angestelltengehalts entsprechen, um die nicht existenten AN-Annehmlichkeiten wie bezahlten Urlaub etc. abzugelten.

-Nein. Versicherungen sind keine weiteren zu leisten.

Aha. Ganz toll - Selbstständigkeit ohne private und berufliche HP (von allem weiteren ganz zu schweigen). Ganz tolle Idee.

Altersvorsorge ist keine Pflicht als Freiberufler.

Doch, ist sie. Zwar nicht gesetzlich, aber schon aus Gründen des Selbstschutzes ist sie eine Pflichtausgabe. Und zwar auch von Anfang an.

Ja, du solltest mal zum Arbeitsamt gehen. Man kann mit Hartz 4 aufstocken, wenn man zu wenig verdient. Du wirst dann zwar nicht von den Kassenbeiträgen befreit, aber bekommst die gleichen Leistungen dazu wie andere Hartz 4-ler.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 18:07

Na Prost Mahlzeit. In die Schublade möchte ich sicherlich nicht gesteckt werden. 

MissAwesome  10.08.2017, 18:11
@GulschSueppchen

In der "Schublade" stecken sicher noch viele viele andere Menschen, auf die das Schmarotzer-Klischee nicht passt :) freue dich doch dass das in Deutschland möglich ist. Ich jedenfalls bezahle für Leute wie dich gerne Steuern! 

Von der Versicherungspflicht kann man leider nicht befreit werden. Ist ja eigentlich auch ganz gut so falls doch was passiert.

Was heißt Brutto als Selbständiger?

Selbständige haben

  • Umsatz
  • Gewinn oder Verlust ( = Umsatz - Betriebsausgaben).
  • und ggf. Gewinn nach Steuern.


Kann ich eine Befreiung beim Arbeitsamt beantragen?

Du kannst mit Hartz IV aufstocken oder zumindest einen Zuschuss zur KV beantragen wenn du durch Zahlung der KV-Beiträge bedürftig werden würdest (§ 26 SGB II).

Alternativen:

  • Du suchst dir eine Teilzeitbeschäftigung die dir mind. 850,- € im Monat bringt --> Versicherungspflichtig in der GKV, Selbständigkeit nicht beitragsrelevant.
  • Du suchst dir einen Minijob für 450,- €, daraus kannst du dann deine KV-Kosten bezahlen.
  • Du schaust mal dass du auf ein vernünftiges Gewinnlevel von mind. 35.000,- € pro Jahr kommst, denn sonst macht die Selbständigkeit mittel- bis langfristig keinen Sinn.
GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 19:19

Teilzeitbeschäftigungen und Minijob fallen weg. Ich verdiene nur 800€ da ich nur 3-4 Tage die Woche arbeite. Die restliche Zeit stecke ich in andere Projekte die hoffentlich mit der Zeit Früchte tragen. 

Ich plane mit einem Einkommen von etwa 1500€ im Monat in den nächsten 1-2 Jahren. 

kevin1905  10.08.2017, 19:28
@GulschSueppchen

Dann bleibt die Aufstockung oder ein gigantischer Schuldenberg bei der Krankenkasse.

Ist die Wahl hier wirklich noch gegeben?

FordPrefect  11.08.2017, 09:13
@GulschSueppchen

Teilzeitbeschäftigungen und Minijob fallen weg. Ich verdiene nur 800€ da ich nur 3-4 Tage die Woche arbeite.

Das ist ja schön und gut, nur kannst du dir das schlichtwegs nicht leisten. Selbst gesetzt den Mindestsatz der GKV schuldest du dieser jährlich mindestens (!) € 2112.-- für KV/PFV.

Die restliche Zeit stecke ich in andere Projekte die hoffentlich mit der Zeit Früchte tragen. 

Das interessiert nur niemanden - die Beiträge laufen unweigerlich auf, und zwar mit oder ohne dein Zutun. Und sie sind rückwirkend mindestens 4, je nach Falllage 30 Jahre lang vollstreckbar.

Ich plane mit einem Einkommen von etwa 1500€ im Monat in den nächsten 1-2 Jahren.

Und selbst das wäre weitaus zu wenig.

GulschSueppchen 
Beitragsersteller
 11.08.2017, 12:59
@FordPrefect

Sorry aber das ist totaler Unsinn. 1500€ sind vollkommen in Ordnung. Wieso du deine Lebensführung anderen aufzwingen möchtest, ist mir unverständlich. 

kevin1905  11.08.2017, 13:11
@GulschSueppchen

Lebenserfahrung ist was anders als Lebensführung.

1.500,- € hieße spätestens ab dem 2. Jahr für dich Beiträge um die 360,- € für eine gesetzliche KV.

PKV hatte ich ja bereits was zu geschrieben. Günstige Einsteigertarife werden meist relativ schnell teurer. Spätestens in 10 Jahren zahlst du den doppelten Beitrag im Monat für gleiche Leistung (wahrscheinlich aber bereits nach 5 Jahren).

Auch hast du irgendwo geschrieben du würdest 100,- € weglegen. Nach 45 Jahren hättest bei ca. 6,5% Wertzuwachs pro Jahr nicht ganz 300.000,- € am Start.

Daraus fließt bestensfalls eine monatliche Rente von 950,- € brutto (hab wirklich optimistisch gerechnet mit 32,- € Rentenbarwert). Inflation ist hier noch gar nicht berücksichtigt.

Was auf dem Weg dahin passieren kann

  • Haftungsansprüche von Kunden (Betriebshaftpflicht vorhanden)?
  • Betriebsausfall durch Schäden
  • Insolvenz
  • ALG II Bezug
  • Unfall
  • etc.

Und diese Planung fällt ins Wasser, weil dann dieses Vermögen weg ist aber deine Zeit es wieder neu zu erschaffen eben nicht mehr da ist.

Ich gönne dir den beruflichen Erfolg aber du stellst dich auf für bestmögliches Scheitern und das finde ich schade.

Auch richtest du dein Mindset auf Durchschnitt und Mittelmäßigkeit ein und das ist für einen Unternehmer nicht hilfreich.

800 brutto sind ca 650 netto. Das liegt bestimmt unterm gesetzlichen Mindestbedarf von Regelsatz plus Warmmiete. Da solltest du im Jobcenter Leistungsstelle aufstocken lassen, und in dem Augenblick wirst du ja auch vom Amt pflichtversichert.