Frechheit von Seiten des Wohnungsamtes, oder ist das normal?
Das meine Mutter gestorben ist, ist wohlbekannt. Sie liegt noch nichtmal unter der Erde und schon werde ich von Privatpersonen angerufen die die Wohnung besichtigen wollen, manche waren sogar rotzfrech am Telefon.
Darf das Wohnungsamt einfach so, nach nichtmal einer Woche nachdem die Kündgungsbestätigung gegeben wurde, mir Leute in die Wohnung schicken dass diese die Wohnung sehen??? Immerhin ist noch nicht viel aufgeräumt, da liegt alles drunter und drüber , geschweige denn vom Staub, ungeputzen Fenstern und was weiss ich was noch alles.
Ich finde ein bisschen Respekt gegenüber der Verstorbenen sollte schon vorhanden sein. Und, was Miete betrifft, bezahle ich sowieso noch 2 Monate Miete, also was soll das denn?
Ich hoffe, ich darf verhindern dass jemand die Wohnung besichtigt, zumindest jetzt wo ich noch sehr viel zu tun habe. Ausserdem wird die Wohnung eh noch retouchiert nachdem ich den Schlüssel abgebe. Dann könnten die potentiellen Nachmieter doch die Wohnung besichtigen nachdem ich keine Miete mehr zahlen muss oder?
Ich finde es eine glatte Sauerei...
9 Antworten
Rufe umgehend das Wohnungsamt an. Verbiete dir, dass man dich telefonisch um einen Besichtigungstermin bittet. Das lässt du nur zu, wenn du schriftlich vom Amt einen Termin bekommst. Und, es stimmt. Da du noch 2 Monate die Miete weiterzahlst, kannst du bestimmen, wann eine Besichtigung erfolgt. Und die geht nur, wenn du auch anwesend bist.
werd ich auch tun. vor allem wissen sie klar dass sie meine telefonnummer nicht weitergeben dürfen. warum machen sie das dann??? eine frechheit überhaupt.
habe die dame jetzt per email beim amt angeschrieben, wenn noch ein anruf kommt, beschwerde ich mich direkt. danke:-)
Leider ist die Welt alles andere als Pietätvoll. Sobald jemand stirbt setzt der Run auf alles mögliche ein. Sei es die Wohnung, die Arbeit oder der Besitz. Verhindern kannst du es nicht das Leute dich anrufen. Aber seitens des Amtes würde ich dort anrufen und diese Unverschämtheit rügen. Natürlich wollen die die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermieten, aber erst nach Ankündigung des Besichtigungstermins der mit dir abgestimmt werden muss.
das ist ja interessant hm - also alles neu überdenken
Es ist 'ne Sauerei, aber es ist rechtens. Du hast mit dem angetretenen Erbe alle Rechte und Pflichten der Verstorbenen übernommen. In den Mietverträgen ist in den allermeisten Fällen sogar ein Hinweis zu finden, daß mit wirksamen Kündigung des Mietvertrages, Mietinteressenten der Zugang zur Wohnung ermöglicht werden muß. Leider lassen Behörden meist nicht mit sich reden und sind pietätslos im Umgang mit allen Leuten. Auf Terminabsprachen würde ich aber bestehen!
Erstmal mein herzliches Beileid!
Leider ist es so, dass die Vermieter ab Eingang der Kündigung Interessenten die Wohnung zeigen dürfen (mit Ankündigung). Wenn sie die 2 Monate abwarten würden, bis die Wohnung leer ist und Du keine Miete mehr zahlst, würden sie ja auf den Kosten sitzen bleiben! Auch wenn ich es ebenfalls respektlos finde, dass sie Dir nicht ein wenig Zeit geben! Auf der anderen Seite sieht es aber so aus, dass wenn sie einen Nachmieter für z.B. in einem Monat finden, du dann ab dem Monat keine Miete mehr zahlen musst!
nach den 2 monaten nachdem ich geräumt habe, machen die sowieso die restlichen reparaturen, also sind sie sozusagen sowieso im verlust. können sie als in den zeiten sich die leute holen die die wohnung besichtigen. ich werde mich beschwerden deswegen, keine bange.
Liebe kikkerl, erst einmal mein Beileid! Drücke dich ganz fest.
Das Wohnungsamt möchte wahrscheinlich die Wohnung schnellstmöglich vermieten, muss aber auch auf dich Rücksicht nehmen.
Wende dich doch an diese und mache ihnen klar, dass es nur nach schriftlicher Terminabsprache und in deinem Beisein mit dir geht.
Und dass du die ersten 2 oder 3 Wochen nicht gestört werden willst (die Miete wird ja weiter gezahlt und solange bestimmst auch du).
habe gerade noch mit unserem anwalt telefoniert (mittlerweilen isser wieder da) und er hat mir auch versichert dass solange ich noch miete zahle, ich über die wohnung bestimme. danke :-)
habe mit amt telefoniert und auch mit meinem anwalt. also die sache sieht rechtlich so aus: solange ich miete zahle, muss ich niemanden zulassen der die wohnung besichtigt. auch das amt muss sich daran halten, meine telefonnummer NICHT weiter zu geben, wenn ich das ausdrücklich verangt habe. Nachdem ich den Schlüssel abgegeben habe, wird der Wohnbau sowieso noch 1 Monat brauchen (statistisch gesehen) für eventuelle reparaturen, also kann der hausmeister die wohnung zur besichtigung freigeben.ich muss nicht dabei sein ;-)
da siehste mal wieder wieviele fehlinformationen man hat... schweissabwisch