Fragen zum Vollstreckungsbescheid, zwecks Zahlung?
Hallo ihr Lieben.
Habe einen Vollstreckungsbecheid erhalten. Sehe ich alles ein, will es schnell erledigen. Habe die Zahlung geleistet...an den Antragsteller (ich meine so stand es hinten auch auf dem Bescheid..!? Habe es gerade im Moment nicht zur Hand zur Überprüfung)
Habe den Betrag überwiesen & mittlerweile Meldung über Geldeingang für die 'Hauptforderungen' erhalten. Alles schön und gut..bis auf eine weitere Meldung, dass ich zu viel überwiesen habe und sie mir den Betrag rückerstatten. Diese Differenz/Betrag enthält aber die Mahnbescheid/Gerichtskosten, Zinsen etc... Jetzt ist die Frage, soll ich diesen Betrag jetzt an den Prozessbevollmächtigten zahlen (Inkasso), wenn im Bescheid doch nicht der Antragsteller als Zahlungsempfänger steht? Weder beim Antragsteller noch beim Prozessbevollmächtigten standen Bankdaten drauf..
Herzlichen Dank vorab. :)
2 Antworten
Normalerweise überweist man die Gesamtforderung aus dem Bescheid an den Prozeßbevollmächtigten. Zumindest kenne ich es so.
Dann solltest Du das Geld, welches man Dir erstattet, an diesen überweisen. Das wäre jetzt meine Einschätzung.
Du kannst ja vorher kurz Kontakt mit dem Prozessbevollmächtigten aufnehmen um das abzuklären.
Die Kontoauszüge, aus denen die Überweisungen hervorgehen, würde ich bereit halten, falls der Gerichtsvollzieher bei Dir auftaucht. Sowas kann sich schonmal überschneiden.
Die einen sagen Antragsteller, die anderen Prozessvollmächtigter.
Der Vorteil der "Schwarmintelligenz" :)
Normalerweise überweist man an den Prozeßbevollmächtigten. Dieser leitet dann die Hauptforderung inkl. Zinsen an den Gläubiger weiter.
In umgekehrter Form müßte der Gläubiger einen Teil der Gesamtforderung an seinen Bevollmächtigten weiterleiten, da es nur um dessen Auslagenerstattung gehen dürfte.
Wie hier jemand schon schrieb - der Gläubiger dürfte unerfahren sein.
Aber klär' das mal mit beiden ab - so falsch ist das nicht.
Du hast das richtig gemacht. Der Prozeßbevollmächtigte oder das Gericht können die Kosten nicht direkt von Dir fordern, sondern nur vom Antragssteller. Deshalb muss er diese Kosten an seinen Anwalt weiterleiten. Die Gerichtskosten hat er bereits gezahlt.
Offenbar kennt der Antragsteller sich nicht so genau aus.
Du kannst - nach Zahlung - vom Antragsteller verlangen, dass er Dir das Original des Vollstreckungsbescheids zuschickt. (Damit ist sicher gestellt, dass er nicht später "versehentlich" noch mal gegen Dich vollstreckt. Denn der VB verjährt erst nach 30 Jahren.)
Danke für die schnelle Antwort! Sorry für blödes Fragen, aber wenn er doch die Kosten bereits gezahlt hat, warum werden diese im Bescheid aufgeführt?
Es geht um PayPal, nehme an die kennen sich aus...
Ja, werde den entwerteten Bescheid anfordern. Danke!
Die Kosten werden im Bescheid aufgeführt, weil Du sie ihm erstatten musst. Diese Kosten sind der "Verzugsschaden."
Ok verstehe, macht auch Sinn. :D
Aber macht keinen Sinn, dass sie mir was zurück erstatten, wenn ich doch den vollen Betrag aus dem Bescheid überwiesen habe. Aber gut, schaue mir das nochmal an und telefoniere mit dem Antragsteller/Inkasso...
Ja, werde den entwerteten Bescheid anfordern.
Den sollte man Dir bei vollständig erledigter (bezahlter) Forderung automatisch zuschicken.
Falls das nicht geschieht, mußt Du ihn tatsächlich anfordern. Aber papierschriftlich und nicht etwa telefonisch oder per Email.
Danke. Die einen sagen Antragsteller, die anderen Prozessvollmächtigter. Aber im inet steht viel. Ich werde wohl Kontakt mit denen aufnehmen müssen.