Krankmelden vor Nachtschicht
Hallo zusammen ich habe momentan Nachtschicht und schlafe meistens bis 14 / 15 Uhr gestern bin ich schon mit Bauchschmerzen aufgewacht und hatte Durchfall in unserm Arbeitsvertrag steht das man sich bis spätestens 10 Uhr krank melden muss . Ich habe mich aber erst um 15.45 ca krank gemeldet . Kann ich dafür eine Abmahnung bekommen ?
6 Antworten
Eine Regelung, dass man sich bis 10 Uhr melden soll, ist ziemlich widersinnig, vor Allem bei Schichtdienst.
Wer um 7 Uhr arbeiten sollte, ist eindeutig zu spät, wenn er sich erst um 10 meldet. Wer aber erst abends arbeiten sollte, bei dem reicht es vollkommen, wenn er schon nachmittags Bescheid sagt. Also mach dir keine Gedanken.
Ich selber sage immer: krank ist krank, egal wann.
Halten tue ich mich jedoch überhaupt nicht dran weil ich den Mitarbeitern gegenüber ein schlechtes Gewissen habe. Neulich war ich mit 39,4° C auf Arbeit weil ich mich nicht traute anzurufen. Auch wenn ich aus dem Frei komme oder kurz vor dem Frei bin, komme ich noch krank auf Arbeit. Es gab auch schon Nächte in denen ich mehr auf dem Klo war als anderswo.
Da hat halt jeder eine andere Arbeitsmoral.
Auch wenn im Arbeitsvertrag bis 10:00 Uhr festgehalten ist....wichtig ist, Du meldest es sofort wenn Du merkst Du bist krank. Krankheit lässt sich doch nicht planen.......oder hattest Du vielleicht schon früher gemerkt, dass Du nicht zur Arbeit gehen kannst ????!!!
Wenn Du Nachtschicht bis 6.00 hattest, ist es beinah selbstverständlich, dass Du um 10 noch schläfst. Und dass so ne Krankheit nicht auf Uhrzeiten achtet, ist auch klar. Hups, 9.45, ich beeil mich mal, sagte der Durchfall?
Sollte man Dir dafür eine Abmahnung anhängen wollen, würde ich ganz klar dagegen vorgehen.
Wir haben sogar Nachtdienst bis 7 Uhr und vor 8 Uhr liege ich nicht im bett ;) ja ich kann mir ja schlecht immer einen Wecker stellen um zu Gucken wies mir geht manche Krankheiten treten ja auch plötzlich auf ! Meistens wenn man aufwacht