Krankmeldung nach Treppensturz?

3 Antworten

Wann hättest Du denn melden sollen, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist?

Dieser Unfall dürfte dann auch meldepflichtig sein.

Da es Dir nicht möglich war, Dich eher zu melden, sollte keine Abmahnung kommen.

Du bzw. jemand hat es gemeldet. Das reicht.

Außerdem solltest Du zum Arzt gehen, um feststellen zu lassen, ob es wirklich nur Prellungen sind.

Ankou774 
Beitragsersteller
 18.08.2018, 11:46

Beim Arzt war ich umgehend, waren auch lediglich Prellungen und ne leichte Gehirnerschütterung.

Erklär das dem AG, betone auch, dass Dir bewusst ist, dass Du vor Dienstbeginn.. a er es ist Dir auf Weg zur Arbeit passiert und Du warst vorher nicht fähig.

Wer hier sagt, Du hättest doch problemlos gleich mal.. der ist noch nie mit Schmackes eine Treppe runtergesegelt.

Ich bin mal unsere Dachstiege runtergeflogen.. ich kann mich an die erste halbe Stunde danach nicht mal erinnern, nur, dass jemand um die Ecke guckte (Nachbar, wie mir später gesagt wurde) und ich wohl sagte 'bitte holt meinen Freund'.. und der trug mich dann mit Nachbarn in die Whg zurück.

Lass Dich mal beim Arzt durchchecken.. ich hab mir bei der Aktion sichtbar nur Bein, Hüfte, Arm , seitliche Rippen übelst geprellt.. und wie ich später bei Orthopäden erfuhr, auch 2 Rippen ausgerenkt.

Und Achtung: von den Zeiten her, due Du nennst, war das wohl ein Wegeunfall> auf Weg zur Arbeit.

Du kannst auch am Wochenende zur ärztlichen Bereitschaft..ruf mal 116 127 an!