Motorrad entdrosseln / TÜV / Zulassungsstelle?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hab's 2x hinter mir. Leistungssteigerung XJ 600 S und Rückrustung auf Originalzustand einer R 1150 GS.

Anders als beim Drosseln geht der Prüfer i.d.R. nicht davon aus das du die Drossel drin gelassen hast und einfach nur ausgetragen haben willst. Macht ja wenig Sinn. :D

Also die Umbaumaßnahmen geschildert (bei der XJ 600 S) bzw. den ausgebaute Gaszugbegrenzer der R 1150 GS dem Prüfer gezeigt. Der hat dann den Papierkram erledigt.

Anschließend mit den Papieren zur Zulassungsstelle. Wichtig: Neue eVB-Nummer beantragen. Geht aber auch per Handy noch direkt auf der Zulassungsstelle. ;)

Die Versicherungs sicherheitshalber nochmals (!) über die Leistungsänderung informieren. Ich hatte es ihnen telefonisch mitgeteilt. Eigentlich geht die Meldung automatisch an die Versicherung sobald die Zulassungsstelle die Änderung einträgt. Wurde mir jedenfalls so gesagt.

Ende vom Lied: Im November bekomme ich den neuen Bescheid über die Beiträge - und es steht noch immer 25 kW drin. Also Angerufen, Papiere eingescannt und per Mail hingeschickt -> Aufforderung zur Nachzahlung erhalten.

DanielSH3 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 20:04

Vielen Dank für deine Antwort. :-)

Sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, darfst Du dies natürlich selbst machen.

Erste Fahrt ist dann zum TÜV. Die stellen Dir entsprechende Bescheinigungen aus. Bevor Du dann zur Zulassungsstelle fährst bezüglich neuer Papiere (Eintragungen), würde ich vorab erst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Die würde ich bereits vorab von den Änderungen in Kenntnis setzen, bevor die neuen Papiere ausgestellt werden. Passiert Dir nämlich ein Unfall, nachdem Du die neuen Papiere bereits hast, die Versicherung aber noch nicht informiert wurde, kann es im Zweifel zu Problemen kommen.

DanielSH3 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:54

Hab vielen Dank für deine Antwort.