Motorrad mit 114 PS auf 48 PS drosseln und über die Eltern anmelden?
Servus Miteinander, mein Wunschmotorrad ist eine Suzuki GSX S 750 mit ab Werk 114 Ps. Ich bin allerdings erst 19, besitzte den A2 Führerschein. Nach der neuen A2 Regelung darf ich dieses Motorrad nicht mehr selbst drosseln und auf mich anmelden, da die 96 PS Marke schon weit überschritten wurde. Meine Frage ist jetzt, kann ich meine Mutter als Halter eintragen, über sie (die 96Ps Regel gilt ja nicht für sie, da der Führerschein von ihr schon vor 20 Jahren ausgestellt wurde) das Motorrad auf 48 PS drosseln und auf ihren Namen anmelden und versichern lassen und selbst dann als Mitbenutzer dieses Motorrad fahren ? Es ist meiner Meinung ja lediglich das schwierige, diese Drosselregelung zu umgehen. Würde das so funktionieren ? Danke im Voraus an alle :)
8 Antworten
NEIN, das funktioniert so NICHT.
Nach der neuen Regelung darfst du es nicht mehr FAHREN !!!
Wer der Halter oder der Versicherungsnehmer ist, spielt keine Rolle.
Und es gibt auch keine Möglichkeit, das zu umgehen.
Fährst du mit einem "solchen Motorrad" ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Viele Grüße
Michael
Drosseln kann man es.
Jedoch fahren darfst du es mit deinem A2 nicht.
Es ist unerheblich, ob dieses vom Werk vorher gedrosselt wurde. Es gilt für dich, dass das ursprüngliche Motorrad ungedrosselt maximal 95 PS (70 kW) stark sein dürfen.
Wer es zulässt ist eigentlich egal. Nur eben fahren darfst Du es nicht mit deinem A2 nicht.
Gerne und gute Fahrt! :)
Da hast Du Was falsch verstanden! Auf wen es angemeldet, versichert oder Sonstwas ist ist schnuppe.
Es geht einzig um die Fahrerlaubnis die Dir fehlt, ganz gleich wer der Halter ist. Nach der neuen A2-Regelung dürfen keine Motorräder gefahren werden die im Originalzustand über 96PS haben. Unter welchen Umständen da eine Maschine existiert die meinetwegen die 48PS hatist völlig egal, hatte sie Original über 96PS gild dafür die Fahrerlaubnis A2 nicht.
Wie hier schon einige geschrieben haben ist es egal, auf wen die Maschine angemeldet ist, du darfst sie nicht fahren.
An deiner Stelle würde ich was günstiges kaufen, dass für zwei Jahre fahren und dann die Erweiterung auf A machen und dann die richtige Maschine kaufen. Wenn du es richtig anstellst hast du kaum Wertverlust.
Nach der neuen A2 Regelung darf ich dieses Motorrad nicht mehr selbst drosseln und auf mich anmelden
Natürlich darfst du das. Du kannst auch dreihundert LKWs auf deinen Namen anmelden, ohne einen Führerschein zu besitzen. Niemand hindert dich daran, das Ding zu drosseln, die Versicherung dafür zu zahlen und es auf deinen Namen anzumelden. Du darfst lediglich nicht damit fahren.
Meine Frage ist jetzt, kann ich meine Mutter als Halter eintragen
Das kannst du selbstverständlich auch machen, nur ändert das nichts an der Tatsache, dass du keine Fahrerlaubnis für Motorräder besitzt, die im Originalzustand mehr als 70 kW haben.
Klar und verständlich danke