Motorrad offen anmelden, obwohl man noch a beschränkt fahren muss.
Hallo!
Habe mal eine kurze Frage. Ich habe mir ein neues "gebrauchtes" Motorrad gekauft (BMW F 650 GS, 50 ps). Ich möchte die Maschine die Tage anmelden, müsste aber eigentlich noch bis ende August A beschränkt fahren (48 ps!). Ich wollte die Maschine aber gleich offen (auf 50ps) anmelden und es bis ende August riskieren. Meine Frage: Geht das überhaupt, Sieht die Versicherung, dass ich noch a beschränkt fahren muss bzw. die Zulassungsstelle? Wäre eine solche Anmeldung überhaupt möglich?
vielen Dank!
5 Antworten
Anmelden kannst du sie, das ist kein Problem. Aber es kann sein, dass man bei der Versicherung schon stutzig wird. Denn in der Regel wird dort eine Kopie von deinem Führerschein für die Unterlagen gemacht. Und wenn auf deinem Führerschein A2 und in den Papieren 37 KW stehen, dann kannst du dich darauf gefasst machen, dass die Frage kommen wird: "Wollen Sie die Maschine selber fahren?"
Ich wollte die Maschine aber gleich offen (auf 50ps) anmelden und es bis ende August riskieren.
Dazu kann ich dir nur sagen: Lass es bleiben. Es geht nicht ums "riskieren". Bei einer Polizeikontrolle wird es sicher niemand merken, dass sie offen ist. Aber wenn in den Papieren mehr als 35KW eingetragen sind und sie sehen, dass du nur den A2 Führerschein hast... Dann bewegst du dich im Bereich der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Und in diesem Falle ist das dann sogar noch vorsätzlich, weil du die Maschine ja selber zugelassen hast und genau wusstest, dass du sie mit 37KW fährst. Und ob die Maschine nun 100KW oder 2 KW mehr hat, spielt keine Rolle. Zu viel ist zu viel. Ich weiß, das ist bei 2 KW mehr einfach nur Paragraphen-Reiterei. Aber wenn man für sowas Ausnahmen machen würde, dann würde der nächste bei 10 KW mehr ankommen und auch nach einer Ausnahme fragen. Und das hört dann nicht auf...
Es geht auch nicht darum, dass man dich erwischt. Wenn du mit der Maschine einen Unfall baust und man sieht, dass du den A2 Führerschein hast, dann wird als erstes in die Papiere der Maschine geguckt, ob du die überhaupt hättest fahren dürfen. Und wenn du "es riskieren" wolltest, dann kann es sein, dass sich deine Versicherung quer stellt. Die Haftpflicht greift dann zwar und reguliert Schäden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern verschuldet hast, allerdings holt sich die Versicherung diese Summen anteilsmäßig von dir wieder. Damit musst du rechnen, denn die Versicherung lässt sich nicht so einfach verarschen...
Kannst du anmlden, das sehen die nicht, steht im Führerschein, den wollen die nicht sehen.
Anmelden geht ohne Probleme. Nur fahren darfst Du sie nicht! Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat. Heißt es steht in Deinem Führungszeugnis und kann unter anderem Deine berufliche Laufbahn behindern. Da Du in einigen Berufen nicht vorbestraft sein darfst. Solltes Du erwischt werden, kommen erhebliche Kosten auf Dich zu. Auch wenn kein Unfall passiert ist.
- Anmelden geht.
- Du darfst die nicht fahren, dies ist fahren ohne Führerschein und deine Bestehenden Führerscheine können abgenommen werden. zudem wird vermutlich ein Aufbauseminar, mit ganz viel Pech sogar eine MPU angeordnet, wogegen man aber vorgehen kann.
- Du musst unter umständen nochmal eine Praktische Prüfdung ablegen, dies kann dir aber der ADAC oder deine Fahrschule nochmal sagen.
Anmelden kannst du sie schon, nur fahren darfst du sie nicht mehr, da dies dann ein fahren ohne Fahrerlaubnis wäre.