Frage zum Datenschutz bei Fahrerflucht?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es war völlig richtig von Dir, die Straftat zu melden. Nur so kann man diese Strolche noch schrecken, die gewissenlos andere schädigen und sich dann aus dem Staube machen. Da es sich hier um ein sog. Officialdelikt handelt, muss die Polizei gegen den mutmaßlichen Täter ermitteln, dazu bedarf es Deiner Anzeige nicht. Du kannst also auch keine Anzeige zurückziehen.

Der Schädiger erhält von der Polizei die Daten des Geschädigten (nicht die eines Anzeigenden!), da dies zum Zweck der Schadenregulierung notwendig ist, wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch. Es ist also nichts dagegen einzuwenden, dass die Polizei die Daten des Geschädigten an den Schädiger weitergibt - und umgekehrt Dir die Daten des Schädigers mitteilt. Dann weißt Du auch, wo er wohnt...

Aber was ist denn das für ein Rechtsstaat, wo jeder Daten einsehen kann

Das ist eben so im Rechtsstaat, da hat der Beschuldigte genauso Rechte wie der Kläger.

Wäre es anders, wäre es kein Rechtssaat.

das dann bei Bedarf "persönlich" regeln kann..

Das ist ja wohl ein freche Unterstellung.

waldfee35 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 15:28

Naja, das mit der "Unterstellung" möchte ich jetzt nicht unkommentiert lassen.

Erkläre mir bitte, was es für einen Sinn hat, dass der Beschuldigte meine Daten erhält - damit er mich anrufen kann und mir sagt, er wars nicht? Oder dass er am Telefon gesteht?? So oder so - es ergibt für ihn keinen Unterschied, warum also darf er meine Daten haben?

M.E. holt er sich nur die Daten (gegen einen einmaligen Beitrag von 35,-- Euro wie ich heute von der Polizei erfahren habe), um zu schauen, wer das überhaupt war und dann?

Würde dir das keine Sorgen machen? Es wurden schon Leute wegen wesentlich weniger Gründen überfallen/gestalkt was auch immer....

baindl  11.03.2016, 15:34
@waldfee35

Es vollkommen wurscht warum und wieso, es ist sein Recht.

um zu schauen, wer das überhaupt war und dann

Ja, das ist sein gutes Recht.

Wie schon geschrieben, jeder hat seine Rechte.

Es wurden schon Leute wegen wesentlich weniger Gründen überfallen

Sicher, kann Dir aber auch passieren ohne das Dir jemand die Stoßstange beschädigt.

GanMar  11.03.2016, 15:39
@waldfee35

warum also darf er meine Daten haben?

Damit er den Unfall seiner Versicherung melden kann, denn diese will ja wissen, wer geschädigt wurde. Aus diesem Grund tauschen Unfallbeteiligte üblicherweise ihre Daten aus. Und da Ihr Euch nicht getroffen habt, hat die Polizei beim Datenaustausch geholfen.

waldfee35 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 15:49
@GanMar

Aber genau dafür gibts doch Versicherungen - das die das quasi untereinander regeln. Die Angabe meines Kennzeichens wäre doch mehr als ausreichend und den Rest erledigt die Versicherung.

Es tut mir leid, aber ich verstehe einfach nicht den Sinn dahinter, dass er jetzt alles von mir weiss (ich quasi nichts von ihm, ausser ich bezahle 35 Eur und kann ebenfalls in die Daten einsehen) und er eigentlich nichts mit dieser Information machen kann.

Die Versicherungsmeldung obliegt glaube ich jetzt mir, diese setzt sich dann mit seiner in Verbindung.

DerHans  11.03.2016, 15:54
@waldfee35

Versicherungen regeln das keineswegs unter sich. Zumal es sich ja hier um eine Straftat handelt. Seine Versicherung ersetzt dir deinen schaden und holt sich das Geld von ihm zurück.

FreierBerater  11.03.2016, 16:04
@DerHans

@waldfee Deine Unwissenheit ist schier grenzenlos!  Jede 2. deiner Annahmen ist schlicht FALSCH!

Lass dich von einem Advokaten unterstützen, sonst wird das Nichts mit dem Schadenersatz.

Dass der Schädiger ob seiner Straftat und der Befürchtung mehrmonatigen Führerscheinverlustes und zahlloser Punkte in Flensburg dich antelefoniert, ist verständlich, aber völlig sinnfrei. Schliesslich handelt es sich um ein Offizialdelikt!

Du bekommst über das Kennzeichen natürlich nur den Halter des Fahrzeugs und seine Haftpflichtversicherung heraus. Wer wirklich gefahren ist, kann dir als Geschädigtem egal sein.

Das soll die Polizei heraus finden. 

Deine Forderung kannst du direkt an den Versicherer richten.

Apolon  11.03.2016, 15:53

 Das soll die Polizei heraus finden. 

Dazu benötigt man keine Polizei.

www.zentralruf.de oder 08002502600

waldfee35 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 15:57
@Apolon

die Antwort ging generell ziemlich an meiner Fragestellung vorbei. Mir gings nicht darum, wer es war oder wer nun wie fordert, sondern eher um die Herausgabe meine Daten an den Beschädigten, obwohl dieser nichts damit anfangen kann (ausser mich jetzt mehrmals am Tag telefonisch anzurufen.....)

Apolon  11.03.2016, 16:00
@waldfee35

habe ich an anderer Stelle beantwortet.

Sorry, aber du denkst da schon ein bisschen hysterisch. Wie soll der Mann denn den Schaden regulieren, wenn er deine Erreichbarkeit nicht hat. Umgekehrt hat die Polizei dir ja auch seine Daten mitgeteilt. Man darf durchaus darauf vertrauen, dass Menschen sich normal verhalten.

Straftat und Offizialdelikt!!!

Du kannst gar nichts zurückziehen!

waldfee35 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 16:19

das habe ich befürchtet.... danke!!