Fahrerflucht/ unerlaubtes entfernen vom Unfallort

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Du wirst sicher ein Bußgeld bekommen - wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Du hättest entweder die Polizei holen müssen oder den Unfall bei der Polizei melden. Du solltest Dir aber keine übertriebenen Sorgen machen. Wenn es ein Bagatellschaden ist und Deine Nachbarin keine Anzeige erstattet, wird das verfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldbuße eingestellt. Den Kopf reist Dir deswegen keiner ab.

wie lang hast du gewartet?

vorallem sollte man dann die polizei kurz informieren, wenn man den halter des autos nciht antrifft.

aber vielelciht kansnt du es ja persönlcih bei de rpolizei erklären. schliesslcih hast du zwei zettel hinterlassen und weisst auch wann die nachbarin wiede rda ist.

die polizei hat die anzeige und muss der anchgehen, mehr nciht. wenn alles geklärt ist, muss man dann entscheiden, ob es fahrerflucht ist oder sein könnte

Silk80 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 11:34

ungefähr 20 Minuten, dann musste ich zur Arbeit. Ja in zukunft werde ich immer die polizei einschalten egal wie. Aber hab ich halt nicht gemacht in dem Fall und nun hab ich den käse

Hab es der polizei schon geschildert aber die meinen eben nur es sei Fahrerflucht. Mehr sagen die mir auch nicht.

Gleichgestellt wirst du nicht unbedingt mit einem der anonym abhaut.

Generell war es ja auch die richtige Entscheidung von dem "Unbekannten", der dich dabei gesehen hat. Die Reparaturen sind sau teuer und Unfallflucht wird immer beliebter.

Ich weis jetzt nicht genau, ob deine Nachbarin die Anzeige zurückziehen kann. Generell gilt, wenn das Unfallopfer nicht persönlich informiert werden kann, muss die Polizei hinzugezogen werden. Zettelbotschaften sind hierbei (normalerweise) nicht gestattet.

Die Strafen sind dafür festgelegt im Bußgeldkatalog

  • § 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR => 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.
  • § 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR => 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.
  • § 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR => ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten.

Darüber lässt sich aber meist verhandeln, das war hier nicht deine Absicht, den Schaden so zu belassen. Hier gilt es nun freundlich mit der Nachbarin und der Polizei in Kontakt zu treten. Den Zeugen zu benennen und auf die Zettel hinzuweisen bzw. auch auf die gute Nachbarschaft.

Wenn Du weisst, wem das beschädigte Auto gehört, und sowohl im Auto als auch im Briefkasten eine NAchricht hinterlassen hast, sollte es reichen. Problematisch wirds nur, wenn die NAchrichten nicht gefunden wurden. Wenn Deine NAchbarin erklöärt, die Nachrichten erhalten zu haben und sich mit Dir einigt, sollte es reichen.

Hol deine Nachbarin (Unfallgegner) und den Zeugen zur Not mit ins Boot, klärt das bei der Polizei auf, dann wird sich die Sache sicherlich erledigt haben. Wenn man denn Unfallgegner nicht kennt, dann genügt der Zettel definitiv nicht. Aber in deinem Fall kannst du den GEschädigten ja eindeutig identifizieren...

Du wohnst genau nebenan, da kann man schlecht flüchten^^