Frage zu Mietrecht: Fensterdekoration

11 Antworten

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Meine Vermieter sind konservativ. In den Mietvertrag wurde beim Unterzeichnen aufgenommen, dass ich Scheibengardinen aufzuhängen habe. Ich selbst meine, dass das im Mietvertrag gar nicht hätte auftauchen dürfte.

Richtig, das ist unwirksam.

Nun habe ich zwei Wimpelketten genäht und sie in die Fenster gehängt. Jetzt verlangen sie, dass ich diese wieder abhänge, weil sie ihnen nicht gefallen, das würde nicht zu ihren Fenstern passen und von der Straße aus würde man das ja sehen (was nicht stimmt...) blablabla.

Der Vermieter hat kein Mitspracherecht bei der Dekoration innerhalb Ihrer Wohnung.

Bin ich dazu verpflichtet?

Nein.

Wenn Du in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter zusammen wohnst kann folgendes passieren, wenn Du ihn verärgerst:

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

MfG

Johnny

LolleFee 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 21:11

Es handelt sich um ein ehemaliges Bauernhaus, das nun drei Wohnungen nebeneinander im EG hat, eine von den Vermietern bewohnt, zwei sind vermietet - also greift die erleichterte Kündigung nicht?

Es ist nicht so, dass ich meine Vermieter verärgern will. Ich bin ihnen sehr entgegen gekommen - wir haben Laminat verlegt, was Wunsch der Vermieter war, dadurch hatten sie keine Lohnkosten; ich habe umfassend renoviert; ich habe mich auf die Scheibengardinen eingelassen. Aber das geht mir jetzt doch zu weit... =(

johnnymcmuff  09.05.2014, 21:46
@LolleFee
Es handelt sich um ein ehemaliges Bauernhaus, das nun drei Wohnungen nebeneinander im EG hat, eine von den Vermietern bewohnt, zwei sind vermietet - also greift die erleichterte Kündigung nicht?

Nein, dann greift das nicht.

LolleFee 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 22:36
@johnnymcmuff

Das ist ja schon mal gut zu wissen.

So lange Du nichts gesetzlich verbotenes in die Fenster hängst oder stellst ist das Deine Sache. Du hast die Wohnung zur Nutzung gemietet und der Vermieter hat sich da ganz raus zu halten.

LolleFee 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 20:49

Nee, die Wimpel sind blau mit weißen Blümchen...

Die Vermieter haben dir in Bezug auf Vorhänge überhaupt nichts vorzuschreiben. Ob du welche aufhängst oder nicht und was für Vorhänge du aufhängst, liegt allein in deiner Entscheidung. So ein Passus im Mietvertrag ist unzulässig.

Du hast die Wohnung gemietet, und wie Du die Wohnung innen dekorierst ist wohl Deine Sache. Dazu zählen auch Gardienen.

Tipp: Such Dir mal was anderes. Immer nur Stress mit dem Vermieter ist nervend.

albatros  09.05.2014, 22:22

Wegen solcher unwirksamer Festlegungen zieht man nicht um.

LolleFee 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 20:44

Ich bin vor drei Monaten erst eingezogen, hab großartig renoviert... Meinen nächsten Umzug visiere ich erst in ein oder zwei Jahren an... -.- Aber Recht hast Du!

Von innen kannst Du die Fenster dekorieren wie Du willst.

So lange das nicht irgendwie anstößig ist oder gegen irgend welche Gesetze verstößt geht das den Vermieter einen Sch... an.

Wohnst Du mit dem Vermieter in einem 2FH?

LolleFee 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 20:48

Die Wimpel sind blau mit weißen Blümchen...

Es ist ein Haus mit drei Wohnungen nebeneinander. Und ich wohne in der Mitte. -.-