Darf der Vermieter bzw. Verwalter eine von innen am Fenster hängende Leuchtreklame in Form eines LED Zahnlogos verbieten?
Hallo, mich würde brennend interessieren, ob es zulässig ist von innen einen LED Leuchtzahn (Maße: 95 x 60 cm) an die Fenster meiner Praxis zu hängen. Ortsüblich ist ja solche Art von Werbung, da mindestens 50 % der Zahnarztpraxen diese Art von Leuchtdekoration bzw. Werbung einsetzen. Nun will aber der Hausverwalter dass ich diesen Leuchtzahn abhänge mit der Begründung: "die Gestaltung der Fenster" hätte per Mietvertrag vorher vereinbart bzw. abgesprochen werden müssen. Nach seiner Aussage hätten sich "einige Eigentümer" gestört gefühlt. Bei unserem Haus handelt es sich um ein 20 Parteien Mischhaus mit zwei Praxen und einem Penny SB Markt im Untergeschoss. Ich war immer der Meinung dass ich innerhalb der Räumlichkeiten dekorieren oder installieren kann wie es mir gefällt, sei es Beleuchtung, Möbel oder Innendesign. Ist dem doch nicht so? Vielen Dank!
6 Antworten
... naja, Leuchtreklame wird auch bei uns vom Rathaus genehmigt und die Gebühr dafür bezahlt der Mieter.
Wenn aber mietvertraglich so etwas gar nicht vereinbart wurde, kann es auch keine Reklame geben.
... nicht so ganz, so jedenfalls die Frage.
Meinem Rechtsempfinden nach handelt es sich hier nicht um eine einfache "Dekoration", sondern um einen Eingriff in das Erscheinungsbild des Hauses. So, wie ein Mieter auch nicht zwingend eine Satelitenschüssel installieren darf.
Daher würde ich vermuten, daß das tatsächlich untersagt werden kann.
Zumal: wenn im Mietvertrag steht daß diese Gestaltung hätte abgesprochen werden müssen, dann sollte man das auch tun.
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_50123112/fensterdekoration-was-der-mieter-darf.html
Mieter dürfen ihre Fenster dekorieren, wie sie wollen – egal, ob sie auf Blumen stehen oder auf Lichterketten. Den Vermieter müssen sie dafür nicht um Erlaubnis fragen.
...
sagt eigentlich alles
Es handelt sich hier um eine vertraglich zu vereinbarende Außenwerbung für Gewerberäume. Offenbar fehlt im Gewerbemietvertrag diese Vereinbarung. Daher kann der Verwalter das untersagen.
Nein, es ist keine Außenwerbung, es steht in der Praxis im Fenster.
Auch hinter einer Glasscheibe bleibt es Außenwerbung, oder leuchtet der Zahn in deine Praxis?
Und warum steht sie im Fenster? Damit sie von außen ....
Nein kann er nicht verbieten, da es sich um ein Mischgebäude handelt.
Wohn und Gewerbe !
- kannst du in deinem Fenster hängen was du willst, solange es nicht Gesetzlich verboten ist.
es handelt sich um einen beleuchteten Zahn, der drinnen auf der Fensterbank steht