Frage zu der Handlungsvollmacht!
Es gibt ja drei verschiedene Arten von Handlungsvollmachten. Einmal die Allgemeine Handlungsvollmacht,die Artvollmacht und die Einzelvollmacht. Ich habe hier so ein paar Fälle von dennen ich die Lösung weiß, aber ich weiß nicht warum. Zb. das! Die Personalleiterin einer Sportschuhfabrik, Inge Bühl, nimmt folgende Rechtshandlungen vor.
a)Ausfüllen von Stundenzetteln für Lohnbuchhaltung - das ist die Einzelvollmacht. Ich verstehe nicht wieso?
2 Antworten
Also die Stundenzettel werden i. d. R. von den einzelnen Mitarbeitern ausgefüllt. Eine Personalleiterin füllt diese nicht aus, sondern kontrolliert ggf. nur. Das kommt immer auf die Organisation im Unternehmen an. Einzelvollmacht kann hier nicht stimmen!
Wie ich es sehe, geht es da um die Artvollmacht. Zu dieser Art von Vollmacht ist jemand bevollmächtigt. Dass allerdings eine Personalleiterin das tut, ist eher unwahrscheinlich, wie Miracelli schon gesagt hat.