Kann man gleichzeitig eine Prokura und eine Handlungsvollmacht haben?
wenn es eine einzelvollmacht ist also eine vollmacht die sich nur auf eine bestimmte sache bezieht z.B. netbanking was ja nicht mit der prokura abgedeckt ist.
3 Antworten
*seufz*
Eine Prokura IST eine Handlungsvollmacht.
Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Prokura
Das ist, als würdest Du fragen: Soll ich lieber einen Drachenbaum kaufen oder eine Dracaena marginata?
Nein, die Prokura beinhaltet die Einzelvollmacht sowieso.
Eine Prokura IST eine Handlungsvollmacht. Alle rangniederen Handlungsvollmachen, wie etwas die erwähnte Einzelvollmacht werden von ihr automatisch mit abgedeckt
Das stimmt so nicht. Die Einzelvollmacht muss für bestimmte Vorhaben speziell erteilt werden. So darf ein Prokurist Grundstücke nicht belasten, während er dies mit der Einzelvollmacht schon darf.