Frage über einen Arbeitsvertrag

9 Antworten

Wenn jeder der beiden Geschäftsführer allein vertretungsberechtigt ist, ist der Vertrag auch bindend - und so wird es in den meisten Firmen auch sein, denn diese Firmen wären ja vollkommen handlungsunfähig, wenn einer der beiden Geschäftsführer mal wieder im Urlaub ist. Und das wird in vermutlich 10 Wochen des Jahres der Fall sein.

Auch wenn nur ein Geschäftführer unterschreibt ist der Vertrag trotzdem rechtskräftig. Ein Geschäftsführer hat volle Handlungsbefugnis des Unternehmens auch wenn noch ein zweiter Geschäftsführer vorhanden ist.

Natürlich wirst du eine Probezeit haben welche im Vertrag geregelt ist während dieser Zeit können Sie dich im Rahmen der gesetzlichen frist kündigen falls zum bsp. der 2 te Geschäftsführer dich nicht haben will. Ist zwar unüblich aber rechtlich gesehn so erlaubt.

Generell gilt beim Arbeitsamt ja wenn du kündigst gibt es keine Förderung für einen bestimmten zeitraum (keine ahnung wie lang).

Dackelmann888  26.01.2012, 11:48

Alleinige Handlungsbefugnis hat Er nur,wenn Er Einzel Prokura hat.sonst nur gemeinsam mit einem Anderen Geschäftsführer.Das steht im Handelsregister.

Das kommt darauf an was In der Geschäftsordnung steht.Steht Da ,Die Firma Wird jeweils von Einem Geschäftsführer Vertreten,oder Steht da Die Firma wird Von 2 Geschäftsführern gemeinsam vertreten.Steht im Handelsregister.Ist wohl eine GMBH. oder Ähnlich.

outfreyn  26.01.2012, 12:38

Was ist die

Geschäftsordnung ?

Was in der Satzung steht, steht auch im Handelsregister. Da kann man Einsicht nehmen.

Dackelmann888  26.01.2012, 18:50
@outfreyn

Eine Gesellschaft Hat ja eine Gründungsurkunde,,und Die ist Im Handelsregister eingetragen Da steht auch drin Den Sinn und Zweck der Firma.Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer..Da ist Alles niedergeschriebenWas die Führung der Gesellschaft betrifft.

Ein Arbeitsvertrag kann sogar völlig ohne Unterschrift gültig sein. Grundsätzlich ist nach § 611 BGB keine besondere Form vorgeschrieben. Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist gültig. Innerhalb eines Monats müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt und - vom Arbeitgeber unterzeichnet - dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden (§ 2 NachwG).

Die Unterschrift eines Geschäftsführers reicht aus, sofern beide GF alleinvertretungsberechtigt sind (wovon man ausgehen kann).

Der eine Geschäftsführer wird bevollmächtigt sein den Arbeitsvertrag rechtsverbindlich zu unterschreiben. Wenn er die Firma verkaufen wollte braucht er wohl die zweite Unterschrift. So aber nicht. Alles ist OK.

Flensburger2  26.01.2012, 11:12

Der Geschäftsführer ist ja nicht zwingend der Inhaber was bedeutet das ein Geschäftsführer nicht eigenmächtig ein Geschäft verkaufen könnte (sofern ihm das Geschäft nicht gehört).