Frage an freiwillige Feuerwehrmänner/Frauen. Wie kommt man so schnell zur Wache?
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie es den freiwilligen Feuerwehrleuten gelingt so schnell zur Wache zu kommen. Hat das der private PKW auch ein Blaulicht auf dem Dach? Oder besitzt man Sonderrechte? Was passiert, wenn man geblitzt wird? Alles solche Fragen.
Danke für eine Antwort, Tim
10 Antworten
Der Feuerwehrmann besitzt in seinem Privat-PKW Sonderrechte gemäß § 35 StVO. Das ist so und lässt sich (ohne weiteres) nicht ändern und ist unbestritten. Allerdings wiegt der Aspekt der öffentlichen Ordnung hier viel schwerer als die meisten Verstöße, schon deshalb, weuil der Feuerwehrmann eben nicht im Einsatzfahrzeug sitzt. Die Sonderrechte sind nicht genauer definiert als in § 35, es handelt sich hier immer wieder um Abwägungsfragen. Fährt der Feuerwehrmann bei rot in eine Kreuzung ein und werden dadurch andere gefärdet, wird das definitiv nicht durch § 35 abgedeckt sein. Das Halten im Halteverbot idR schon, udn auch das gefahrlose Übertreten der Höchstgeschwindigkeit.
Was auf keinen Fall erlaubt ist ist die Verwendung lichttechnischer Einrichtungen (Blaulicht, Frontblitzer, beleuchtete Dachschilder, wobei diese Dachschilder einer gewissen Duldung unterliegen).
Dieser § 35 StVO gilt im gesamten Bundesgebiet, einzelne Feuerwehren haben interne Dienstanweisungen bezüglich der Sonderrechte erlassen, das solltest Du bei Deiner FF erfragen.
Grudsätzlich gilt: Du hast Sonderrechte, da allerdings kein anderer VT das weiß, sind die erheblich eingeschränkt, da Du nur solche Sonderrechte wahrnehmen darfst, die die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.
Was Du nicht hast, sind irgendwelche Wegerechte nach § 38 StVO, niemand muß Dir Platz machen und Du darfst niemanden nötigen, die Platz zu machen.
Da gebe ich dir vollkommen recht.
Da ja die Paragraphen-Gurus schon gesprochen haben will ich einen kurzen Einblick in "unser" System geben. Ich wohne in einer kleineren Ortschaft(ca. 4000 Einwohner), haben aber eine größere FFW (viel Gewerbe und Autobahnnähe)- Obwohl man im Privat-PKW natürlich kein Blaulicht/Martinshorn besitzen darf, kann man sich dennoch auf der Fahrt zur Wache einen Dachaufsetzer montieren. (Unsere "Anwälte" haben das irgendwie ausgelassen)Auf diesem steht meist "Feuerwehr im Einsatz", wodurch sich das Fahrzeug sehr wohl von regulären PKW unterscheidet. Auch darf man die Warnblinkanlage einschalten(solange man nicht vor hat in nächster Zeit abzubiegen). Wir haben auch intern eine maximale Geschwindigkeitserhöhung von 20km/h ausgemacht, weshalb man dann mit max. 70km/h innerorts unterwegs sein darf. Aber alle Paragraphen und Regeln sind nicht garantiert, man muss immer selber abwägen was man gerade tut, sodass die Verhältnismäßigkeit stimmt. Wenn man zu einer roten Ampel kommt, es ist aber weit und breit kein Auto zusehen, kann man weiterfahren. Jedoch muss man immer vor Augen haben, dass sogar reguläre Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, Martinshorn und Warnbeschriftung/- Lackierung immer wieder in Unfälle verwickelt werden. Das ist mit Vorsicht zu genießen, denn auf einer Einsatzfahrt/ Fahrt zur Wache muss man auch immer für die anderen Verkehrsteilnehmer denken. Viele Grüße !
Man besitzt weder Sonderrechte noch Blaulicht. Das ist auch nicht erlaubt.
Sie sind so schnell, weil sie wahrscheinlich im Ort sind und alles stehen und liegenlassen.
Die Einsatzklamotten haben viele auch an der Garderobe hängen.
Wenn sie geblitzt werden, müssen sie zahlen wie jeder andere auch.
Um Sonderechte in Anspruch nehmen zu dürfen, bedarf es nicht zwangsläufig Blaulicht und Martinshorn.
Bei mäßiger Geschwindigkeitsübertreten, bezahlen Feuerwehrleute auch im privaten Fahrzeug nicht, wenn sie mit mäßiger Geschwindigkeitsübertretung geblitzt werden.
Soweit ich weiß hat man keine Sonderrechte und auch keine Blaulicht auf seinem Privatauto. Dennoch kann man wenn es die Situation zulässt über zum Beispiel rote Ampeln fahren. Passiert dabei jedoch was, ist man meistens der Schuldige. Meistens hat man einen Feuerwehr Aufkleber irgendwo im Auto und macht damit deutlich das man zur Feuerwehr gehört. Wenn man bei einer roten Ampel oder so erwischt wird, kann man das mit der Polizei regeln und man bekommt keine Strafe, wenn kein Schaden verursacht wurde. Mfg Helicoxable
Da irrst du dich aber: Man darf nicht über rote Ampeln fahren ! Und der Aufkleber nützt gar nichts, weil sich den jeder kaufen kann.
Also: Es stimmt nicht, was du schreibst.
Wenn man einfach so über eine rote Ampel fährt, kann man einen schweren Unfall verursachen. Damit ist niemandem geholfen.
Klar...die haben alle Blaulicht auf dem Dach und dürfen innerhalb geschlossener ortschaften 150 kmh fahren...
hätte ja durchaus sein können ;)
Perfekt geschrieben.
Gab einen Daumen hoch.
Noch mal ergänzen zu Deiner folgenden Ausführung:
das ist so völlig korrekt.
Aber der Feuerwehrmann wäre durchaus berechtigt bei Rot über eine Ampel zu fahren, wenn kein Anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Beispiel: Nachts um 3.00 Uhr fährt der Feuerwehrmann auf eine Rote Ampel im Bereich einer weit übersehbaren Kreuzung zu, sieht, dass außer ihm keine Anderen Fahrzeuge auf die Kreuzung zufahren, so wäre er auch durch die Abdeckung durch den von Dir angeführten § 35 der StVO berechtigt in die Kreuzung einzufahren.
Aber auch wenn eine Zulässigkeit für solche Übertretungen besteht, so rate ich davon ab, diese in Anspruch zu nehmen.
Durch den erhöhten Adrenalinschub, den jede Alarmierung mit sich bringt, übersieht man sehr viel schneller Gefahrensituation und gefährdet damit Andere. Damit ist niemanden geholfen und schon gar nicht, wenn es zum Unfall kommt und statt 2 Minuten gespart zu haben ist man nun selber ein Fall für den Rettungsdienst