Wer hätte Vorfahrt?
Hallo zusammen. Mich würde mal interessieren wer in diesem Fall Vorfahrt hätte. Krankenwagen oder Feuerwehr ? Was meint ihr ?
Danke
11 Antworten
Wenn Fahrzeuge mit Sonderrechten unterwegs sind, dann gelten für sie erst mal die Regeln der StVO nicht. Das steht so auch in der StVO drin (§35).
Für Sonderrechte braucht man noch nicht einmal Sondersignale.
Hier jedoch gehen wir mal davon aus, dass alle vier Fahrzeuge mit Sonderrechten und mit Blaulicht ankommen. Hat eines der Fahrzeuge sowohl Blaulicht als auch Martinshorn an, dann hat es Wegerecht, es ist besonders eilig. Die anderen werden es dann wahrscheinlich vorlassen. Aber gehen wir mal davon aus, dass alle vier sowohl als auch anhaben.
Vorfahrtsregeln anzuführen ist sinnlos, da diese nach §35 für diese Fahrzeuge sowieso nicht gelten in diesem Moment. Hier gilt also tatsächlich die Verständigung untereinander. ABer wir können davon ausgehen, dass diese Verständigung bedeutend schneller vonstatten geht als bei normalen Verkehrsteilnehmern. Wer Fahrzeuge mit Sonder- oder Wegerecht fährt, der ist auch entsprechend geschult.
Kann man davon ausgehen das alle 4 mit Sondersignal unterwegs sind? Das sieht jedenfalls so aus...
In diesem Fall müssen sie sich einigen, so wie 4 Fahrzeuge an einer Rechts-vor-Links Kreuzung.
Das ist relativ zu sehen.
Vielleicht wurde die Feuerwehr auch nur gerufen weil ein Baum auf der Straße liegt und die Polizei ist zu einer Messerstecherei unterwegs die vielleicht noch verhindert werden kann...? :)
Das ist schwerlich an der Farbe des Blaulichts zu erkennen.
Nun ja. Sofern die Ampel in Betrieb ist, hat derjenige Vorfahrt, der grün hat. Ist sie nicht in Betrieb, gilt hier rechts vor links. Alle vier sind wohl gleichzeitig angekommen also wird man sich untereinander verständigen müssen. In Deutschland ist keines der Fahrzeuge bevorrechtigt.
Das Bild kommt aber nicht aus Deutschland. In anderen Ländern gibt es teilweise Bestimmungen, dass gewisse Einheiten vorfahrt vor anderen haben.
Das Beispiel ist aber natürlich stark konstruiert.
Danke!
Sobald mehrere Fahrzeuge, die mit Sonder- und Wegerechten unterwegs sind, sich begegnen/kreuzen, gelten die normalen Verkehrsregeln. D.h. Das Fahrzeug, welches über Rot fährt, hat dem, welches über Grün fährt, Vorfahrt zu gewähren. Genauso gelten:
- Rechts vor links
- Vorfahrtsstraße
- Gradeaus vor Linksabbieger
- etc.
und damit auch die Situation bei vier KFZ an einer Kreuzung: Abstimmen lautet die Devise.
Die Rechtslage in Österreich sieht da etwas anders aus, hier gibt es eine Reihenfolge der Organisationen:
- Rettungsdienst
- Feuerwehr
- Polizei
- Sonstige
Lösung: Das Polizeiauto oben rechts hat Vorfahrt.
Begründung:
- Alle abgebildeten Fahrzeuge haben grüne Kennleuchten: die gelten gar nix!.
- Die Polizei hat jedoch grundsätzlich generelle Weisungsbefugnis gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern = sie kann anschaffen, dass die anderen stehen bleiben sollen.
Das war easy! :)
An einem Einsatzort mit Verletzten ist das nicht so. Da ist grundsätzlich bis zur Übergabe an einen Einsatzleiter die erste Fahrzeugbesatzung allen anderen gegenüber Weisungsbefugt, da müssen sich auch die Herren von der Polizei dran halten. Jedoch wird wohl jedes nicht Polizeipersonal froh sein, diese Aufgabe dem ankommenden Streifenwagen, diese zu übergeben. Sollte aber für die Patienten die Gesundheit gefährdet sein, durch ein Streifenwagen, z.B. der auf den Streifenwagen folgende Notarzt kommt nicht durch, muss auch die Polizei dem Durchwinken des Ersteinsatzpersonals folge leisten und weiterfahren um den Weg frei zu machen.
Aber bei der Feuerwehr gibt es doch am meisten Menschenleben zu retten. Ich glaube nicht das, dass hinter den Verkehrsregeln steht. :/ Trotzdem danke.