Wie bekommt man eine Blaulichtgenehmigung für den PKW?
Hallo,
es ist ja verboten, auf Straßen mit einem PKW mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn man keine Sondergenehmigung hat. Was für Kriterien muss man denn erfüllen, um solch eine Sondergenehmigung zu bekommen? Reicht das, wenn man in einer ganz normalen, freiwilligen Feuerwehr ist?
10 Antworten
In einem Privaten PKW mit Sondersignalen zu fahren ist verboten!
Es gibt sogar für Einsatzfahrzeuge Vorschriften was den einbau von Sondersignalen angeht: Die Sondersignalanlage muss eine E-Zertifizierung haben,diese Kosten als RTK (Rundumton kombinationsanlage also Blaulichtbalken für den Festanbau) ca. 3000€ und als RKL (Rundumkennleuchte also Blaulicht evt. mit Magnet) so um die 300€ bis 900€ (darf keine billige von Baumarkt sein)
Zudem muss eine Sondersignalanlage eingetragen bzw. das mitführen einer Magnetleuchte erlaubt und vermerkt sein.
Erst dann bekommt ein Einsatzfahrzeug eine Sondergenemigung.
Es reicht von der Einsatzzentrale der Politei oder Feuerwehr den Einsatzbefehl zu bekommen der die Sonderrechte erteilt.
Nur wird die Einsatzzentrale einem "dahergelaufenem wildfremden" niemals solche Befehle erteilen. Das Sonderrecht ist mit dem Einsatzbefehl verbunden. Wenn die befehlen "Komm zur Wache mit Blaulicht", dann kann man mit Blaulicht zur Wache fahren.
Übrigens ist das Blaulicht kein Freischein! Man ist immer noch für verursachte Unfälle verantwortlich und wird bestraft.
Gäbe es eine "like"-Funktion für Kommentare, hätte ich die bei dir jetzt verwendet. ;-)
Dass das Auto damit legal zugelassen sein muß ist was anderes.
Dann braucht man aber auch keine Freigabe von einer Einsatzzentrale. Die Verwendung liegt im Ermessen (und im Verantwortungsbereich) des Fahrers. Woher der wiederum die Information für seine Entscheidung bekommt, ist wieder was anderes.
Selbstverständlich brauche ich dafür die Freigabe "Sosi". Sonst würden ja auch all die Blaulichtgeilen Zivi´s (sorry dass ich das so schreibe) beim DRK nur noch mit Null fahren.
Was für kirterien muss man denn erfüllen um solch eine Sondergenehmigung zu bekommen ??
Du müsstest eine Einsatzkraft sein, bei der ein bestimmtes öffentliches Interesse daran besteht, dass du mit deinem Privatfahrzeug §§ 35 und 38 StVO nutzen dürftest. Das ist in der Regel nur bei höheren Führungskräften und einigen Spezialkräften, die oft überörtlich tätig werden der Fall. Als normales Mitglied in einer FF hast du nur den Weg zum Gerätehaus zurück zu legen. Dafür brauchst du das nicht. Siehe auch hier: http://www.gutefrage.net/tipp/sonderrechte-fuer-angehoerige-von-freiwilligen-feuerwehren-im-strassenverkehr
Es ist nicht verboten, ich mache das häufiger... "Man" braucht keine Sondergenehmigung, sondern das Fahrzeug muss ordnungsgemäß mit den Sonderwarneinrichtungen ausgestattet sein, d.h. der Einbau muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Die Kriterien für die Erlangung einer Eintragung von Sonderwarneinrichtungen legt die Zulassungsstelle bzw. deren vorgesetzte Behörde fest. Prinzipiell muss der Einbau dem Stand der Technik und damit den einschlägigen Normen entsprechen. Das prüft ein Sachverständiger (z.B. der TÜV). Dann muss der Halter die Erlaubnis haben, so eine Sonderwarneinrichtung zu führen. Das kann sein, weil er einen entsprechenden Dienst betreibt, z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä. Oder er nach örtlich unterschiedlichen Regelungen (Bundeslandabhängig) z.B. als Führungskraft der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes die entsprechende Möglichkeit hat. Diese wird er sich im Zweifelsfall von der zuständigen Behörde bestätigen lassen müssen. Zudem wird in der Regel der Nachweis einer KFZ-Versicherung vorliegen müssen, die das erhöhte Risiko abdeckt. Dann folgt die Eintragung in die fahrzeugpapiere und die Einrichtung darf unter Einhaltung der einschlägigen Paragraphen der StVO sowie eventueller Auflagen (z.B. Führung eines Fahrtenbuches) benutzt werden.
Als normales, "einfaches" Feuerwehrmitglied ohne (kreisweite) Führungsfunktion hast Du schlechte Chancen. Prinzipiell steht Dir aber frei, das bei der zuständigen Behörde (Zulassungstelle fragen) zu beantragen. Wundere Dich nicht, wenn Du eine Absage bekommst.
Die zentrale Frage ist natürlich immer: WOZU brauchst Du das?
Allzeit gute Fahrt!
Es wird bei den meisten 18-25jährigen blaulichtgeilen schon an der Versicherungsbestätigung scheitern. Bei altgedientem Führungspersonal kann man das gelten lassen da dort die Vernunft hoffentlich vorhanden ist und auch mit SoSi auf ankommen gefahren wird
Das "alt" nehme ich Dir jetzt fast übel... :)
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
(3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben:
Nein, reicht nicht. Die Verwendung von Blaulicht und Martinshorn bedürfen einer vorherigen behördlichen Genehmigung und den Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Auch wenn es ein einfaches Magnetblaulicht ist.