Fotografie - Kleingewerbeanmeldung?
Als aller erstes , es geht nicht um mich ,ich habe Kleingewerbe angemeldet . Ich bin mobile Fotografin .
Nun habe ich mit bekommen das jemand sich als Hobbyfotografin bezeichnet aber Geld für Fotoshootings nimmt .
Sie macht auch öffentlich Werbung für die Shootings und schreibt auf ihre Werbebanner Preise .
Vor ein paar Tagen meinte sie , sie müsse wohl aufhören Geld für die Shootings zu nehmen und nun habe ich mit bekommen , das sie OHNE Gewerbeanmeldung Shootings machen darf und das gegen Bezahlung .
Ihr Wortlaut :
Und NEIN ich höre nicht auf... Ich mache so weiter wie bis jetzt... Ich brauch kein Kleingewerbe , ich brauche gar nichts anmelden .Und darf auch weiter Geld mit meinen Aufträgen verdienen
Wie ist sowas möglich ?
Ich habe vor 2 Jahren Kleingewerbe angemeldet weil ich Aufträge bekommen habe und ich Geld damit verdienen wollte und bevor das Finanzamt hellhörig wird habe ich diesen Weg gewählt . Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet .
Kann mir jemand Auskunft geben wie Geld verdienen für Shootings OHNE Gewerbe laufen soll ?
6 Antworten
Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet .
Da hast Du wohl was falsch verstanden: Wenn Du im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro gemacht hast und Dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt musst Du keine Umsatzsteuer abführen. Wird eine der beiden Grenzen (voraussichtlich) überschritten ist es im Jahr darauf aus mit der Kleinunternehmerregelung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Kann mir jemand Auskunft geben wie Geld verdienen für Shootings OHNE Gewerbe laufen soll ?
Na schwarz, an der Steuer vorbei, illegal. Man geht zum Kunden, macht seine Fotos, kassiert dafür die Summe X und alle gehen lachend ihrer Wege. Steuern oder Sozialabgaben werden keine entrichtet und eventuell kassiert die Person sogar noch Sozialleistungen.
Das Finanzamt freut sich immer über Tipps zu solchen Menschen, und da sollte man sich auch nicht zu fein sein: Die Dame hat ja durch ihre Nichtanmeldung und Nichtzahlung von Steuern und Gebühren einen echten Wettbewerbsvorteil Dir oder anderen gewerblichen Fotografen gegenüber. Dass man als Hobbyfotograf für Freunde und Bekannte mal für ein Taschengeld nebenbei ein paar Bilder macht, da sagt sicher niemand was gegen, aber regelrecht dafür zu werben und auch noch offen herauszuposaunen, dass man das schwarz macht ist schon echt dreist.
Bei keine Steuern zahlen habe ich mich falsch ausgedrück , klar weiss ich das von dem max Umsatz und auch laut § 19 UstG erhebe ich keine MwSt . War ein Fehler von mir
Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet
Das ist FALSCH.
Die Kleingewerbereglung nach § 19 UstG besagt nur, dass du bis zu einem Brutto-Jahresumsatz von 17.500€ von der Umsatzsteuerzahlung ( Mehrwertsteuer) an das Finanzamt befreit bist.
Im Gegenzug darfst du aber auch keine Umsatz ( Mehrwertsteuer) beim FA geltend machen und du darfst keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen..
Das hat keinen Einfluß auf die zu zahlende Einkommenssteuer aus deinem Gewerbe und anderen Einkünften.
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Ist sie freiberuflich, so wird keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sie muss jedoch beim Finanzamt melden. Stellt sie Rechnungen aus, so muss sie die MwSt ausweisen und diese an das Finanzamt abführen.
Sie muss auch die Einkünfte aus der Freiberuflichkeit versteuern.
Leute, Leute. So viel unwissen.
Für die Finazexperten u. Steuerexperten- bevor wieder rumgenörgelt wird: -das war jetzt alles nur sehr vereinfacht erklärt
@ Grisuh
Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet
Ja ,entschuldige da habe ich mich falsch ausgedrückt , bei mir auf der HP steht auch
§ 19 UstG erhebe ich keine MwSt , war ein Fehler von mir .
Ich bin blos darüber gestolpert wie sie Geld für die Shootings nehmen kann ohne Gewerbeanmeldung , öffentlich Werbung schaltet mit recht heftigen Preisen . Und dazu was ich eben gesehen habe , nicht volljährig ist .
Bringt es aber auf den Punkt :) Sollte für das Grundverständnis ausreichen
Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet .
nein, ob du steuern zahlen musst, richtet sich nach dem einkommen, du bist nur mwst befreit
die andere wird unter freiberufler, künstler laufen
sie spart sich nur das gewerbe, steuern müsst ihr alle zahlen
Vermutlich wird sie als Freiberuflerin durchgehen und nicht als Gewerbetreibende ?
Steuern kann man auch ohne Gewerbeanmeldung zahlen, es besagt ja nichts darüber was man in seiner Steuererklärung macht.
@ Grisuh
Bei Kleingewerbe muss man ja keine Steuern zahlen ist aber angemeldet
Ja ,entschuldige da habe ich mich falsch ausgedrückt , bei mir auf der HP steht auch
§ 19 UstG erhebe ich keine MwSt , war ein Fehler von mir .
Ich bin blos darüber gestolpert wie sie Geld für die Shootings nehmen kann ohne Gewerbeanmeldung , öffentlich Werbung schaltet mit recht heftigen Preisen . Und dazu was ich eben gesehen habe , nicht volljährig ist .