Foto als Beweismittel für eine Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
Ich habe vor ein paar Wochen meine Mutter nach Hamburg gefahren weil sie etwas von einer Freundin abholen wollte. Ich habe auf dem rechten Straßenrand gehalten, sie ist schnell aus dem Fahrzeug gesprungen und war nach 3min wieder da. Leider habe ich nicht gesehen das ich dabei den Radweg vollgestellt habe und ein Radfahrer hinter mir hat ein Foto gemacht und mich nun angezeigt. Darf er das einfach so? Ich meine adieu Strafe werde ich wohl bezahlen müssen, da ist schon der Brief gekommen. Aber es wundert mich doch sehr das sein Foto als anerkanntes Beweismittel gilt. Wie ist da die Rechtslage oder der Paragraph?
7 Antworten
Jeder Autofahrer, ist berechtigt im öffentlichen Verkehrsraum im Notfall rechts ran zu fahren (auch auf einen Fahrradweg).
Könnte doch auch sein, dass es dir schlecht geworden ist und der Fahrer gewechselt wurde, oder man festgestellt hat dass man einen Platten hat - und dann wurde das Rad gewechselt.
Du bekommst mit Sicherheit einen Anhörbogen, wo du Stellung darauf beziehen kannst.
Gruß Apolon
Aber klar doch:
§ 1 Grundregeln
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Bedeutet, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist das Fahrzeug zu führen z.B. wenn es ihm schlecht wird, oder er eine Reifenpanne hat, darf er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben, sondern muss wenn die Möglichkeit es gestattet an den rechten Straßenrand oder auch auf den rechten Randstreifen fahren.
Und dies wird dir jeder Jurist, oder Polizeibeamter bestätigen.
Natürlich gilt dies nicht für Dauer, sondern nur für die Behebung der Ursache.
Hallo Lordsocke
Wie sollte er ohne Foto beweisen können dass du den Radweg verstellt hast. Er darf nur das Foto mit Kennzeichen nicht ins Internet stellen
Gruß HobbyTfz
Klar, Foto ist beweismittel. Es ist auch Datenschutzrechtlich unbedenklich, da das Foto zur Verfolgung einer Irdnungswidrigkeit genutzt wird (§14 Abs. 2 Nr. 7 Bundesdatenschutzgesetz)
Ich glaube es ist zulässig 3 Minuten zum be.- und entladen zu halten, zumindest gilt das bei eingeschränktem Halteverbot.
Hattest du die Warnblinkanlage eingeschaltet ?
Entsprechend den Anhörungsbogen ausfüllen , deine Mutter ist im übrigen auch eine Zeugin.
Wo kann man das nachlesen? Also ja Warnblinker war an und noch ein Freund von mir im Auto
Nachlesen wohl in der StVO, aber schildere einfach die Sachlage, einzig der Radfahrer musste einen Bogen fahren. Wenn er das bei DHL,DPD und Co auch so machen würde, hätte er viel zu tun.
Allein seine Aussage als Zeuge in der Anzeige würde schon ausreichen. Das Foto ist nur ein weiteres Beweismittel.
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Jeder Autofahrer, ist berechtigt im öffentlichen Verkehrsraum im Notfall rechts ran zu fahren (auch auf einen Fahrradweg).""
Kannst Du mir bitte den Gesetzestext zu der Behauptung sagen. Danke.