Wieso verbietet die StVZO eine Hupe am Fahrrad?
Glocken und Klingeln hören Autofahrer*innen nicht, aber das wäre zur Warnung vor Gefahren wichtig, weil häufig auf der Straße bzw. auf einem Fahrradschutzstreifen gefahren wird. Damit man bei der Hupe nicht an ein Kraftfahrzeug denkt, könnte man ja ein etwas anderes Geräusch schaffen.
7 Antworten
Deutlich lauter sollte das Geräusch vielleicht auch nicht sein, damit einem nicht immer die Fußgänger auf dem Radweg umfallen, die man anklingeln muß. Die erschrecken so schon immer, als ob sie auf dem Radweg nicht damit rechnen müßten...
Selbst als laufender Radfahrer, der genau weiß, womit er rechnen muss, zucke ich trotzdem zusammen, wenn es hinter mir klingelt. Deshalb habe ich auch keine Klingel, sondern rufe einfach. Das funktioniert sogar kurzfristig sehr gut, und die Leute erschrecken fast gar nicht, warum auch immer.
Man kann ja weiterhin beides am Rad haben. Eine Glocke/Klingel für die Fußgänger und eine Hupe für die Autos.
Tut sie das? In welchem § der StVO?
StVZO meine ich, sorry. 64a übrigens.
Die STVZO ist von Leuten verfasst und gepflegt, die schon lange nicht mehr Rad gefahren sind?
Immerhin darf man inzwischen bessere Beleuchtung nutzen.
Und praktisch, wäre mal interessant zu wissen, ob irgend jemand in D schon mal wegen einer "airzound" Bußgeld zahlen musste,. Ich glaubs fast nicht.
Interessant auch: Wenn die Hupe nicht am Rad sondern z.B. am Rucksack installiert wäre, wäre das nicht verboten. Im Zweifelsfall würde ich es auf einen richterlichen Entscheid ankommen lassen, mit der Argumentation, sinnvollen Eigenschutz (z.B. gegen unaufmerksame Autofahrer zu haben, ein langsam nach rechts ziehendes, gleichauf fahrendes Auto im Berufsverkehr oder jemand der sehr eng überholt, wären vorstellbare Einsatzgebiete.)
Allerdings besteht die Gefahr, dass der Autofahrer nicht nur informiert wird, sondern sich auch erschrickt, weil die Lautstärke ungewohnt ist. Es bräuchte also für einen sinnvollen Einsatz eine möglichst flächendeckende Veränderung an ganz vielen Fahrrädern.
Diese Idee hatte ich schon vor 30 Jahren, da haben wir und quasi elektrische Signalgeber mit ner Flachbatterie ans Klapprad gebastelt.
Ich würde eine laute Signalhupe o.ä. auch sehr gut finden, gerade in Bezug auf den heutigen Verkehr!
Nun, dieses "Ping" oder "Ring-ring" ist unmal das, was man als Fahrradklingel kennt. Und das bekommt man ohne jede Elektronik (bei der sich 3/4 der Radfahrer nicht drum scheren würden, ob sie funktioniert) und sehr günstig hin.
Sag mir einenn akustischen Signalgeber, der die gleichen Voraussetzungen erfüllt.
Ein Signal, das laut genug wäre um Autofahrer akustisch anzusprechen, müsste lauter sein als ein aktuelles Martinshorn. Das wird nämlich auch oft genug nicht wahrgenommen. Irgendwo kommst du dann als Radfahrer in Konflikt mit deinen Trommelfellen.
Es gilt das Ziel, im Verkehr möglichst wenig Lärm und eigentlich möglichst wenig unterschiedliche Geräusche zu haben. Sprich: Jedes Fahrzeug hat normalerweise nur ein Geräusch, um zu warnen, und macht ansonsten idealerweise gar keine Geräusche.
So laut wie ein Martinshorn müsste das gar nicht sein. So wie eine Autohupe würde schon ausreichen und entsprechende Produkte gibt es auch. Sie müssten nur legal sein... Die Klingel hätte man dann immer noch für die Fußgänger.
Eine Hupe soll keine Vorschrift sein, aber warum kann es nicht optional erlaubt sein?