Was genau passiert beim "Fahrerlaubnisentzug"?
Wenn jemand z.B. an einem illegales Straßenrennen teilnimmt, wird ihm ja der Führerschein abgenommen. Ich frage mich immer wieder, wenn davon berichtet wird: Was genau heißt das jetzt? Das ist ja kein Entzug auf Lebenszeit.
Wann darf die Person wieder in Besitz eines Führerscheins kommen? Und vor allem: Wie geht es dann? Man muss ja wohl nicht wieder in die Fahrschule, oder? Gibt's dann "nur" eine MPU und das wars?
Wie lange man die Sperre hat, oder wird das im Einzelfall entschieden? Aber es gibt doch sicherlich eine Mindestsperre, oder? Sonst könnte man ja auch einfach ein Fahrverbot für x Monate und eine MPU anordnen. Wo genau sind da die Unterschiede?
7 Antworten
Wer an einem Straßenrennen teilnimmt begeht eine Straftat ( keine Ordnungswidrigkeit ) nach § 315d Abs.2/3 STGB .
Als Nebenfolge dieser Straftat droht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs.2 Nr.1a STGB .
Sieht die Staatsanwaltschaft hier von der Nebenfolge ab , so kann sie ein Fahrverbot nach § 44 STGB von 1 - 6 Monaten verhängen . Meistens wenn sie das verfahren mit der Einstellung nach § 153a STPO verfolgt .
Wird die Fahrerlaubnis nach § 69 STGB entzogen wird auch eine Sperre nach § 69a STGB von 6 Monaten bis zu 5 Jahren angeordnet . In seltenen Fällen wird auch eine auf Lebenszeit angeordnet .
Mindestens 1 Jahr wenn innerhalb der letzten 3 Jahre schon einmal eine Sperre angeordnet wurde .
Wann darf die Person wieder in Besitz eines Führerscheins kommen
wird nur ein Fahrverbot nach § 44 STGB verhängt , wird er den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder bekommen .
Wird die Fahrerlaubnis entzogen , so muss er Frühestens 6 Monate vor ende der Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen .
In der Regel wird er hier dann mit der Auflage konfrontiert eine MPU abzulegen .
Ist zwischen Entzug ( oder Vorläufiger Entziehung nach § 111a STPO ) und der Widererteilung der Fahrerlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen , kann die Fahrerlaubnisbehörde das ablegen der Theoretischen und Praktische Prüfung auferlegen .
Wie lange man die Sperre hat, oder wird das im Einzelfall entschieden?
Ja es wird immer im Einzelfall entschieden .
Aber es gibt doch sicherlich eine Mindestsperre, oder?
Ja von 6 Monaten ab bis zu 5 Jahren in besonderen fällen auch auf Lebenszeit .
Sonst könnte man ja auch einfach ein Fahrverbot für x Monate
Nein , bei einem Fahrverbot wird keine MPU fällig .
Wo genau sind da die Unterschiede?
Der Führerschein = Die Plastikkarte und Nachweis das eine FE erteilt wurde
Fahrerlaubnis = Behördliche Genehmigung
Fahrverbot : Es wird auf bestimmte Zeit verboten am Straßenverkehr teilzunehmen
Nach OWIG ( Bußgeldsachen ) von 1-3 Monaten
Im STGB (Strafverfahren ) von 1-6 Monaten
Nach einem Fahrverbot erhält man den Führerschein automatisch zurück
Entziehung : Der Führerschein wird eingezogen die Fahrerlaubnis wird entzogen .
Der Führerschein wird vernichtet .
In diesem Zusammenhang wird auch eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten ausgesprochen .
6 Monate vor ende der Sperrfrist darf man eine neue Fahrerlaubnis beantragen
Wow, danke! Solche Antworten brauche ich öfter.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist zunächst einmal eine strafrechtliche Maßnahme. Gemäß § 69 StGB kann die Fahrerlaubnis bei bestimmten Delikten entzogen werden. Das Gericht bestimmt zugleich eine Sperre, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Dauer der Sperre hängt von der Tat ab. 6 Monate bis 5 Jahre ist der Regelfall. Lebenslänglich ist aber auch möglich.
Nach Ablauf der Sperre muss man die Fahrerlaubnis neu beantragen. Da kann es natürlich sein, dass eine MPU fällig wird. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber auch eine ganz neue Fahrprüfung anordnen.
Vielen vielen Dank.
Das wollte ich hören.
Hi, der Richter sagt dann sowas wie: "Vor Ablauf von xxx darf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen"
Die wird dann nach der Frist aber auch eine MPU fordern.
Früher war es so, dass man dann nach 2 Jahren die Prüfung neu ablegen musste. heute wird das individuell geprüft, ist aber nicht mehr die Regel, dass man neú machen muss.
Danke!! Sehr hilfreich.
Man muss ja wohl nicht wieder in die Fahrschule, oder?
...kann durchaus passieren...
Das wird von Fall zu Fall entschieden.
je nach Risiko, verletzten, Toten etc.
Es kann der Schein entzogen werden, und du bekommst in nach na Weile wieder.
Oder du bekommst ihn erst wieder, wenn du eine MPU gemacht hast.
Aber eine Sache muss doch mindestens immer (fast) gleich sein: Wie bekommt man den Führerschein nach Entzug wieder? Geht man in die Fahrschule? Oder sind es "nur" Dinge wie MPU und Aufbauseminar...?