Miete für wohnen bei Eltern?
Hallo zusammen :)
Wie schauts aus, wenn ich ALG 2 beziehe (wegen einer Weiterbildung) und jetzt meine Eltern Miete haben wollen... Und dagegen möchte ich mich auch gar nicht wehren ;)
12 Wochen Sperrfrist für ALG 1 und
bin 20 Jahre alt.
Und kann man einen "Mietrückstand" geltend machen bzw. in wie weit kann man das dann ausreizen?
Braucht das Arbeitsamt einen Untermietvertrag oder geht es auch ohne?
Und wie hoch zahlt das Amt? Wird das durch die Personen im Haushalt aufgeteilt oder kann man den Maximalbetrag fordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
5 Antworten
Als Single unter 25 wohnhaft bei den Eltern hast du keinen Anspruch auf ALG - 2, es sei denn deine Eltern könnten mit ihrem anrechenbaren Einkommen / Vermögen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken.
Somit hat sich das dann auch für die evtl.geforderte Miete erledigt, weil es wie gesagt nur etwas geben würde wenn der Gesamtbedarf nicht gedeckt werden könnte und dann wird die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) pro Kopf verteilt.
Sollte man in einem eigenen Haus oder Eigentumswohnung leben und keine Mietkosten anfallen, dann würden z.B. nur die Neben / Betriebs und Heizkosten usw.berücksichtigt und diese dann pro Kopf verteilt.
Was verstehst Du unter "Und kann man einen "Mietrückstand" geltend machen bzw. in wie weit kann man das dann ausreizen? " Wie viel Miete hast Du bis jetzt den Eltern (real gegen Quittung) bezahlt?
Wenn du Pech hast, kriegst du dann was abgezogen, weil du ja bei den Eltern versorgt bist.
Du lebst bei deinen Eltern? Diese bekommen kein ALG2, du aber schon?
Habe ich das richtig verstanden?
Irgendwie schmerzt es mich immer noch, wenn ich sehe, wohin meine Steuern bisweilen fließen.
Alles andere außer Schmerz dabei wäre ja auch abnormal^^