Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nach dem Tod
hallo, mein Bruder ist kürzlich gestorben. Nach schwerer Krankheit ist er in die Arbeitslosigkeit gefallen. Wie ist es hier mit der Fortzahlung für 3 Monate kennt sich hier jemand aus?
4 Antworten
Hallo Vielleicht hilft dir ja der Link weiter.
Das Arbeitslosengeld II wird keine 3 Monate weitergezahlt, das ist bei Ehepaaren mit der Altersrente des Verstorbenen. Die Lebensgefährtin deines Bruders muss beim JobCenter oder ARGE für sich höhere Leistungen beantragen, da sie ja nun die Miete alleine tragen muss. Sie bekommt dann auch den höheren Regelsatz von 374,-- €, da sie alleine Haushaltsvorstand ist. Wenn keine Sterbeversicherung vorhanden war und auch sonst keine Möglichkeit besteht die Bestattungskosten zu tragen, muss die Lebensgefährtin die Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt nach dem SGB XII beantragen.
Versteh ich das richtig das du das Arbeitslosengeld von deinem Totem Bruder abzwacken möchtest? O_o Oder hab ich was Missverstanden.
hm da kann ich dir nicht weiter helfen sry : /
Der Anspruch auf AlG entfällt natürlich mit dem Todeszeitpunkt.Er hat dann doch sicher sowieso schon Krankengeld bezogen.
das hast du wohl falsch verstanden, es kommen ja auch noch kosten wie miete für die nächsten3 monate usw auf uns zu und seine langjährige lebensgefährtin hat noch genug zu zahlen wie beerdigung ect.