Forderung Inkassounternehmen durch Elitepartner! Erfahrungen?

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Hi, drohen können die, bis sie schwarz werden. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid (kostet den Anforderer Geld) eintrudelt, mußt Du sogleich schriftlich per Einschreiben widersprechen. Das Gericht überprüft nicht den gesetzlichen Rechtsanspruch beim Mahnbescheid, wohl aber später. Also, kein Infight, lasse die anderen sich austoben. Irgendwann gibts Ruhe. Brauchst halt gute Nerven. Gruß Osmond http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/das-mahnverfahren.html

osmond  04.08.2011, 14:34

Danke für den Stern, lgO

Furypferd  14.09.2013, 14:49
@osmond

"Irgendwann gibts Ruhe"

wäre wichtig für mich zu wissen, ob das bei dir konkret so gelaufen ist, oder ob das nur theoretisch so laufen sollte ? (bin gerade in derselben Lage)

So klar ist das m.E. nicht, dass solche Verträge fristlos kündbar sind. Und offensichtlich findet das EP auch nicht. Ich vermute mal, die werden das durchziehen, aber persönliche Erfahrungen habe ich nicht.

Hallo, ich bin z.Z. in einer ähnlichen Lage, deswegen würden mich deine Erfahrungen sehr interessieren. Die Kündigungsfrist bei der einjährigen Mitgliedschaft beträgt 8 Wochen - das wusste ich leider nicht - und ich habe erst 7 Wochen und 1 Tag vorher gekündigt. Nun verlangt ElitePartner 480 Euro für ein weiteres Jahr von mir. Die Anwaltshotline sagt: ElitePartner ist im Recht - es gibt kein Gesetz, das jederzeitige und kurzfristige Möglichkeit zur Kündigung vorschreibt. Wie soll ich mich verhalten ? Wie hast du dich verhalten ? Und wie ist die Sache bei dir weitergegangen ?

rpdblau 
Beitragsersteller
 15.09.2013, 14:32

Hallo. Ja, Vertrag ist hier leider Vertrag. Ich habe damals "gekämpft" und mich auf verschiedenste Arten informiert/beraten lassen. Elite Partner sind leider null kulant und ließen nicht mit sich reden. Ich gab letztendlich auf und habe die Rechnung gezahlt. Tja und ich habe seitdem nur schlecht über Elite Partner geredet und es niemandem weiter empfohlen bzw. Leuten davon abgeraten.

Ob Single-Börsen unter diesen Sittenwidrigkeitsparagraphen fallen, kann dir die Verbraucherzentrale mitteilen. Immerhin hast du diesen Vertrag im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten abgeschlossen und nur die Kündigungszeit verschusselt. Wenn die Forderung zu Recht besteht, kommst du auch um die KOsten der Inkassofirma nicht herum. Deswegen eine Lohnpfändung zu riskieren, kann ins Auge gehen.

Na, spätestens seit dem Dein Profil gelöscht ist musst Du nicht mehr zahlen. Klingt so als solltest Du hart bleiben. Wenn ein Gelber Brief (MAhnbescheid) kommt dann undbedingt im Rahmen der Frist widersprechen, sonst wird die Sache rechtskräftig!

Michel76  02.08.2011, 22:29

Quatsch. Das hat nichts mit dem zu tun, ob das Profil gelöscht ist oder nicht.

peterpawlow  02.08.2011, 22:33
@Michel76

DOCH: Wenn EP darauf besteht, dass man für das nächste halbe Jahr zahlt, dann müssen die auch das Profil wofür man zahlen soll bereithalten. Wenn die es "zur Strafe" löschen, haben sie in dem Moment durch kongruentes handeln zugestimmt, das man ab den Punkt aus dem Vertrag entlassen wurde. Wenn die das Profil also nach den ersten 2 Monaten des neuen 6-Monatsvertrags rausschmeißen, schuldet man nur noch das Geld für die ersten 2 Monate - leider können da noch Awaltskosten draufkommen...