EOS Süddeutscher Inkasso-Dienst GmbH - bBtrug?
Mein Freund und ich haben gestern etwas blöd aus der Wäsche geguckt, als in seinem Briefkasten ein Schreiben des o. g. Inkasso-Dienstes lag. Angeblich liege eine offene Forderung von Betrag X bei "Home Shopping Europe GmbH" vor. Davon weiß mein Freund allerdings nichts. Nun macht dieses Inkassounternehmen uns folgendes "Angebot": "Sehr geehrter Herr X, wir freunden uns, Ihnen zum Jahresende ein ganz besonderes Angebot zu unterbreiten, das Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre finanzielle Lage deutlich zu entspannen. Zahlen Sie nur noch die offene Hauptforderung! Nehmen Sie diese einmalige Chance wahr, sich dieser Vepflichtung noch in diesem Jahr endgültig zu entledigen und sorgenfreier in das neue Jahr zu starten. Sprich: Sie zahlen einen Betrag in Höhe von EUR X ( ca. 400€ weniger, als die Forderung die oben genannt wurde) bis spätestens zum 09.12.14 und wir verzichten auf die offenen Kosten und Zinsen. Dieses Angebot ist befristet! Zahlen Sie daher auf jeden Fall bis zum genannten Termin." Das erscheint uns doch sehr untypisch, dass ein Inkassounternehmen Angebote abgibt? Ich hab jetzt auch schon im Internet viel über Betrug gelesen, aber auch über ernste Fälle. Wie können wir nun weiter vorgehen?
8 Antworten
So wie schon geschrieben würde ich erst einmal herausfinden, ob es nicht doch eine vergessene Bezahlung zu einer Bestellung ist. Also: EOS anschreiben, die Rechnung anfordern bzw. einen Nachweis eines Kaufvertrages und das dann prüfen. Dann ist EOS am Zug.
Wenn eine Forderung möglicherweise besteht führt abwarten bzw. ingnorieren nicht zur Verbesserung der eigenen Position - es führt nur zu weiteren Kosten (gerichtliches Mahnverfahren etc.).
Wenn die Forderung nicht besteht, würde ich das EOS auch so mitteilen und die Sache abhaken bzw. nur dann reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.
Übrigens ist der Hinweis auf § 11a RDG dann nicht richtig, wenn EOS die Forderungen gekauft hat - dann ist es nämlich keine Inkassodienstleistung nach dem Gesetz (§ 2 Abs. 2 RDG) und dann greift das ganze RDG nicht.
An Eurer Stelle würde ich noch einmal genau prüfen, ob Ihr nicht doch etwas bei Home Shopping Europe gekauft hat. EOS ist das Inkassounternehmen für viele Versandhäuser, Energielieferanten, Telefongesellschaften (Otto, EON, Linde, O2) . Die arbeiten hoch professionell.
http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/otto-group-inkasso-find-ich-gut/8213944.html
Sonst lasst Euch die Rechnungsnummer mitteilen. Es kann natürlich auch sein, dass jemand auf Euren Namen bestellt hat und die Sendung abgefangen hat. Ausgangspunkt für solche Aktionen ist immer der Kontoauszugsdrucker in der Bank, dessen benachbarter Papierkorb enthält in der Regel alles was man braucht.
Die arbeiten hoch professionell.
Zumindest genauso "professionell" wie andere der Zunft auch.
Und dennoch bewegen Sie sich immer wieder in der Grauzone zum Betrug. So behaupten sie beispielsweise, dass bei Otto-Forderungen die Inkassokosten zu zahlen wären, da ein Schaden angerichtet worden sei.
Zu dumm nur, dass EOS zu 100% in den Otto-Konzern gehört und die Gewinne von EOS als Gewinne der Otto zu Buche schlagen. Sprich: Hier gibt es gar keinen Schaden zu begleichen. Man wird dreist angelogen, um Geld zu erschwindeln, was denen aus rechtlicher Sicht gar nicht zusteht.
Jeder mag sich sein eigenes Urteil über EOS bilden. Für mich bleibt nur der Satz "Sie arbeiten als hochprofessionelle Betrüger".
kurzum, wenn nix bestellt wurde einmalig so mitteilen und paralell weitergabe der Daten an auskunfteien verbieten.... und dann nur noch reagieren wenn was vom Gericht kommen sollte.
Wenn was bestellt wurde dürfte da kein strittiger Posten da sein. Schnellstmöglich zahlen und wie geschrieben wird besser ins nächste Jahr starten :). Der Hintergrund dürfte sein das EOS denkt das kurzfristig von euch nix zu holen sein wird und darum den Fall beenden will.
Wenn du dir sicher bist, dass diese Forderung unberechtigt ist: Schreibe ihnen einen Brief, in welchem du die Forderung zurück weist und ihnen weitere Schritte untersagst. Des Weiteren behälst du dir vor, Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde und evtl Polizei zu erstatten, wegen des versuchten Betrugs. Danach sollte das eigentlich der letzte Brief sein
Wenn ihr nichts gekauft habt, müsst ihr gar nichts bezahlen. Wer eine Forderung an euch hat, muss die belegen können. Also einfach ignorieren.