Folgen Rehaabbruch?
Ich beziehe Grundsicherung und bin erwerbsgemindert. Die Reha wird daran nichts ändern
2 Antworten
Hallo freshstrawberry,
Sie schreiben:
Folgen Rehaabbruch?
Ich beziehe Grundsicherung und bin erwerbsgemindert. Die Reha wird daran nichts ändern Ich will aus der Erwerbsminderung raus. Die Reha will nichts ändern
Antwort:
So mancher Antragssteller auf eine REHA würde sich von Herzen über eine Bewilligung der REHA freuen, darum ist es nicht so einfach nachvollziehbar, daß Jemand eine bewilligte REHA abbricht bzw. abbrechen will!
Was wollen Sie ganz genau wissen, aus Ihren Zeilen ist dies leider nicht ersichtlich!
Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente nicht mehr beziehen wollen, teilen Sie dies ganz einfach Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt mit, dann wird ggf. die Rentenzahlung eingestellt und die Solidargemeinschaft freut sich dann über Ihren Verzicht!
Stellt sich allerdings die Frage, wovon Sie dann neben der Grundsicherung Ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen!
https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/71816/welche_folgen_hat_der_abbruch_einer_reha
Auszug:
Welche Folgen hat der Abbruch einer Reha?Die Krankenkasse hat die Rehabilitations-Maßnahme bewilligt, doch der Patient tritt sie nicht an oder bricht den Aufenthalt in der Reha-Klinik eigenmächtig ab. Wir erklären, welche Folgen der Abbruch einer Reha-Maßnahme haben kann.
In der Regel werden Reha-Leistungen von der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt. Sollten diese nicht zuständig sein, kommt die Krankenkasse infrage. Sind die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt, hat man ein Recht auf eine Reha. Doch wer beispielsweise bei der Rentenversicherung einen „Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellt, hat laut der Sozialgesetzgebung auch Mitwirkungspflichten. So müssen zum Beispiel die erforderlichen Angaben zur Reha richtig und vollständig sein. Um bei einem Nichtantritt oder einem vorzeitigen Abbruch keine Überraschungen zu erleben, sollte man sich vorher gut informieren und die Unterlagen sorgfältig durchlesen. In Zweifelsfällen hilft der Sozialverband VdKweiter.
Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Bricht man die Reha beispielsweise aus familiären Gründen ab, zahlt die Krankenkasse für die tatsächlichen Reha-Tage. Nur für diese Tage müssen Patienten über 18 Jahre dann auch den Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen. Bezüglich der Kosten für An- und Abreise sollte man sich mit der Krankenkasse und der Reha-Einrichtung abstimmen, da hierzu vertragliche Regelungen existieren können.
Abbruch einer Reha: Kann Erwerbsminderungsrente entfallen?Auch beim Rentenversicherungsträger sind bewilligte, aber nicht angetretene Reha-Leistungen nicht unmittelbar mit Kosten oder Schadensersatz verbunden. Jedenfalls nicht so, wie man es von der Stornierung einer Hotelbuchung kennt. Allerdings kann sich ein Abbruch wegen des Grundsatzes "Reha vor Rente" auf einen möglichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auswirken. Die Rentenversicherung kann erwägen, eine angedachte oder gezahlte Erwerbsminderungsrente zu versagen oder zu entziehen. Und zwar, wenn wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass wegen der nicht in Anspruch genommenen Reha die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I).
Auch können Rentenversicherungsträger oder Reha-Einrichtungen die Reha-Leistungen generell versagen. Und zwar, wenn der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Feststellung des konkreten Reha-Bedarfs (erforderliche ärztliche Untersuchungen) oder der Durchführung der Rehabilitation (Teilnahme) nicht nachkommt.
Wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, den Patienten nach Hause schickt. Bereits entstandene Kosten werden ebenfalls nicht eingefordert.
Überdies genießt die Reha-Einrichtung Hausrecht. Verstößt ein Patient gegen die Hausordnung, kann dieser vorzeitig entlassen werden. Verursacht er zudem (Sach-) Schäden, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Das ist aber kein sozialrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem zwischen Einrichtung und Patient. Der Rentenversicherungsträger hat damit nichts zu tun.
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich bekomme keine Rente
Antwort:
Was wollen Sie denn bitte ganz genau wissen?
Aus Ihren wenigen Buchstaben ist leider nicht eindeutig ersichtlich, was Sie ganz genau wissen wollen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Sagt wer? Du? ( das die Reha nichts an deinem Zustand ändern wird?
Wenn du abbrichst musst du das zahlen. und ggf verlierst du deinen "Status" als erwerbsgemindeter, weil du dich nicht kooperativ verhältst.
Ich will aus der Erwerbsminderung raus. Die Reha will nichts ändern
WErd mal etwas konkreter
Du bist also erwerbsgemindert (wer hat das festgestellt?)
Waurm/welche Grundlage hat dazu geführt
Du selber willst aber wieder arbeiten? Und könntest es deiner MEinung nach auch?
Warum meinst du dass die Reha nichts bringt?
Das hat niemand direkt festgestellt. Ich hatte eine psychotische Episode und danach bin ich nach Aktenlage erwerbsgemindert. Wenn ich die Psychose nicht habe kann ich aber arbeiten und nehme auch Medikamente dagegen. Ich komme nur aus der Erwerbsminderung raus wenn ich arbeiten gehe, dann bekomme ich auch endlich Unterstützung vom Amt. Ich hab vorher studiert und war in der Pflege beschäftigt. In der reha bin ich unterfordert
Ja, manchmal sind die Einschätzungen halt falsch: Mein Tipp: Solange dauert so eine Reha nicht. Ziehs durch. Und schreib dann wieder Bewerbungen. Keiner kann dir verbieten, wieder zu arbeiten.
Ich bekomme keine Rente