Kinderwagen im Hausflur trotz Fahrstuhl
Wir wohnen in der 2. Etage und haben einen Fahrstuhl in unserem Haus, d.h. wir könnten den Kinderwagen problemlos mit in die Wohnung nehmen. Da es in der Wohnung doch ziemlich beengt ist mit einem Baby haben wir den Kinderwagen in dem Hausflur vor unserer Wohnungstür geparkt. DIe Mieter die mit uns im Haus wohnen haben damit kein Problem, aber lt. Hausordnung ist das verboten. Es gibt im Wohnblock 2 Eingänge weiter im Keller einen Kinderwagenabstellraum. Der Mietersprecher hat uns in einem formlosen Schreiben darauf hingewiesen. (bisher wußten wir das nicht und wohnen schon 5 Jahre hier) Das ist allerdings sehr umständlich dahin zu gelangen. Man muß durch die Keller sämtlicher Häuser (sind alle miteinander verbunden) bis zum Haus 2. Da liegen mindestens 6 schwere Brandschutztüren dazwischen und die mit dem Kinderwagen öffnen - uff. Ist das zumutbar oder können wir den Kinderwagen stehen lassen? Ach ja. Der Hausflur ist sehr groß auch auf unserer Etage, so daß die Fluchtwege nicht behindert werden. (Pflanzen stehen ja von den anderen Mietern auch drin.
11 Antworten
In Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungsanlagen stehen oft Kinderwagen im Hausflur herum, wenn eine Familie im Haus Zuwachs bekommen hat. Für Mitbewohner ist es dann eine Selbstverständlichkeit, das Hindernis im Flur zu dulden und zu umgehen, freut man sich doch mit den neuen Eltern über den Nachwuchs. Tatsächlich? Anscheinend sind nicht alle kinderlieb, denn das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte jüngst über die Klage von Wohnungseigentümern zu entscheiden, die gegen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur vorgehen wollten. Im Gegensatz zu den klagenden Mitbewohnern des Hauses erwiesen sich die Richter allerdings als kinderlieb und erklärten das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur für rechtmäßig. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az 15 W 444/00)
Hut ab vor solchen Richtern
wir hatten dieses problem auch vor fast 13 jahren habe damals auch mit einer klage gedroht und ab diesem zeitpunkt war ruhe. kinderfeindlicher wie die brd ist kein land nicht mal die hölle !
Ob der Mieter berechtigt ist, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, ergibt sich meistens aus der im Mietvertrag beiliegenden Hausordnung. Doch kann ein dort vorgesehenes Verbot unwirksam sein, wenn der Mieter im Einzelfall darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen (AG Winsen WM 99, 452; AG Hanau WM 89, 366; AG Hagen WM 84, 80). Ist weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine Regelung getroffen worden, ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen (LG Bielefeld WM 93, 37; LG Hamburg WM 92, 188; AG Landau 88, 52;).
Dieses Recht wird dem Mieter aber dann nicht zustehen, wenn wegen des ungünstigen Zuschnitts des Hausflures die Mitmieter erheblich belästigt werden.
trifft ja nicht zu, der hausflur ist groß genug !
Na, dann ist doch alles in Butter, dann kann er dort stehen bleiben. Der Vermieter kann doch nicht verlangen, das man den KW 2 Häuser weiter in einem fremden Keller unterstellt, wer weiß, wer da alles dran rumfummelt.
das problem im haus haben wir auch. wir haben so enge gänge im haus das man kaum durch kann. dennoch haben wir im dritten stock eine dame, die hat zwei kinder und dementsprechend auch roller, bobycars und fahrräder auf den gang nur sehr merkwürdig dass sie von der hausordnung nicht angeschrieben wird. neben ihr ist eine dame die hat einen Kinderwagen und der steht auch vor ihrer haustüre. DIESE kriegt natürlich Ärger, und muss sich den Wagen in die Wohnung reinmachen obwohl ihre Wohnung doppelt so klein ist wie die von der anderen Dame mit den zwei Kindern. Wir haben selber Hausverwaltung angerufen doch umsonst die sagten immer sie könnten nichts dagegen unternehmen...
wenn der Platz recht groß ist sollte euch die Hausverwaltung das auch erlauben, schließlich wohnt ihr da und nicht die Verwalter. Die wohnen meist anderswo und haben nur ihre eigenen Ideen im Kopf mehr nicht. Ich frage mich allerdings wie die euch überhaupt angeschrieben haben. es sei denn irgendein nachbar hat sich darüber beschwert.....
Tja es steht nun mal in der Hausordnung und die hast du mit deiner Unterschrift auf dem Mietvertrag anerkannt
Wenn das in der Hausordnung untersagt ist, dann ist das eine kinder- und mütter- und damit menschenfeindliche Hausordnung und damit ungültig! - Denn eine Hausordnung hat FÜR die Menschen da zu sein und nicht gegen sie!
naklar aber blumen ?
das ist es ja: ein dschungel im treppenhaus wird akzeptiert - aber ein kinderwagen... naja...
Was ist denn wenn man einen Fahrstuhl hat und den Kinderwagen im 6. Stock abstellt? In der Hausordnung steht, dass u.a. Kinderwagen nicht im Flur sein dürfen, solange sie Fluchtwäge nicht behindern.
a. Es ist genug Platz zum Flüchten da.
b. Es würden nur die Bewohner des obersten Stockwerkes (7. Stock flüchten) und das sind keine 10 Personen, die locker da vorbeikommen trotz Kinderwagen.
???
Danke für deine Antwort!