Brandschutz! Darf der Zeitungsjunge stapelweise Zeitungen im Hausflur Lagern?
Mein Nachbar beschwert sich über allerlei Kleinigkeiten deswegen Suche ich die ganze Zeit schon einen Fehler den Er macht um ihn mal zu zeigen das ich das auch kann. Sein Sohn ist neuerdings zeitungsjunge und lagert die Papier Zeitungen Stapelweise im hausflur vor dem Eingang ... Darf er das überhaupt? Sie sind leicht entzündlich, deshalb bieten sie einen guten Brennstoff und blockieren ausserdem den fluchtweg ?
6 Antworten
Ein Hausflur ist i. d. Regel immer der erste Flucht- und Retttungsweg! In diesen ersten Flucht- und Retttungswegen (wie in Treppenhäusern und Durchgängen) dürfen keine Sachen gelagert werden, die zu einem Brand führen können oder flüchtende Personen, auch bei Ausfall der Beleutung, gefährden können. Ausnahmen nur in überbreiten Fluren, in den die Stoffe (aber keinerlei Gefahrstoffe!) in verschlossenen Behältnissen (wie: Schränke oder Truhen) gelagert werden dürfen. So ist auch das Aufstellen von Polstermöbeln in den ersten Flucht- und Retungswegen verboten! Also, wenn Dir Dein eigenes und das Leben der Anderen etwas wert ist, lass die Finger von solchen unbedachten gefährlichen Nutzungen der Flucht- und Rettungswege!
wie heißt es doch so schön
"wenn man keine probleme hat, macht man sich welche"
aber zu deine frage: das mit dem blockierten rettungsweg kommt drauf an. sollte man nur noch schwer vorbeikommen könnte man das schon beanstanden, ist aber noh genug platz um problemlos dran vorbei zu kommen ist das kein rpbolem. dass es aus brandschutztechnischen gründen verboten ist kann ich mir nicht vorstellen, weiß es aber auch nicht. wer hindert dich denn daran stapelweise toilettenpapier in deiner wohnung zu lagern? sicherlich auch keiner...
Hallo.
Schaut ein mal in der Hausordnung nach,da ist meistens alles aufgelistet,was man darf oder nicht.
Wenn aber Fluchtwege verstellt sind ,darf er das nicht.
LG pw
Wie Rettungswege auszuführen sind und was dort vorhanden sein darf steht in der Bauordnung deines Bundeslandes. Eventuell gibt es noch Regelungen in der Hausordnung. Es könnte z.B. möglich sein die Zeitungen in einer Kiste aus nicht brennbaren Baustoffen zu lagern, und wenn der Hausverwalter dazu sein Okay gibt, stehst du wieder da mit kurzer Hose und Holzgewehr. Dann zieht deine Argumentation nicht mehr.
Bestimmungen im Brandschutz sind nicht da um jemandem Munition für einen Nachbarschaftsstreit zu liefern. Klärt eure Probleme wie zivilisierte Menschen. Wenn ihr das nicht schafft da holt euch dazu professionelle Hilfe.
ich denke das darf er, kommt halt darauf an wie lange das Papier da liegt...