Kaputtes Fensterglas Mietwohnung - wer kommt für Kosten auf?
In meiner Wohnung ist an einem Dachfenster die innere Scheibe gesprungen oder gerissen (??) jedenfalls kaputt - siehe Foto.
Der Riss war schon beim Einzug in der Scheibe, ist mir allerdings erst viel später aufgefallen und ist somit auch leider nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt.
Jetzt droht dieses rausgebrochene Teil aber nach unten zu fliegen, was sehr blöd ist, da es genau über der Treppe ist.
Da dieses Fenster im Treppenhaus ist, also ziemlich weit oben, habe ich es noch nie berührt, geschweige denn geöffnet oder sonstiges. Ich wüsste gar nicht, wie ich so weit hoch kommen sollte, geschweige denn es durch unsachgemässe Benutzung kaputt gemacht zu haben.
7 Antworten
Der Mieter solle auf jeden Fall informiert werden, aber ich denke mal daß es nicht deine Schuld ist, ist ja nur ein Sprung.
Ruf den Vermieter an bevor es ins Haus regnet. Eine Scheibe kann schon mal durch Spannungen springen.
Müsste der Hausbesitzer machen .Wenn Er nicht in die Gänge kommt Klebe mit elastischer Masse ein Stück Sperrholz drunter.
Wenn Du den Schaden nicht zu verschulden hast kommt der Vermieter dafür auf.
Gehört das Treppenhaus zur Wohnung?
Wie heißt es so schön,
nicht der Täter muß beweisen das er unschuldig ist, der Richter muß beweisen das er schuldig ist.
hm. wenn dir das beim einzug nicht aufgefallen ist und du das billigend in kauf genommen hast und dem VM nicht nachweisen kannst, dass das schon bei 1zug da war, wird hoffentliche deine privathaftpflicht dafür aufkommen..
1flüsse von aussen scheiden ja aus...............
1flüsse von aussen scheiden ja aus...............
Nein, wie kommst Du darauf?
Ja die Treppe gehört zur Wohnung. Aber wer steht denn in der Beweispflicht?