Findet ihr 14 Jahre Haft für die vorsätzliche Tötung eines Kindsmörders und Vergewaltigers gerechtfertigt?
Also der Täter hat seine Frau vergewaltigt und seinen klein Sohn ( 2 Jahre ) mit dem Kopfkissen erstickt.
Für die Tötung erhielt der Ehemann wegen Totschlags 14 Jahre Haft - Anklage war sogar zuerst auf Mord und dann wäre eine lebenslange Haftstrafe bei rausgekommen.
7 Antworten
Findet ihr 14 Jahre Haft für die vorsätzliche Tötung
Und da endet für mich die Frage auch. Der Mann hat einen Menschen getötet und gehört dafür bestraft, unabhängig davon, was das Opfer vorher getan hat.
Auf Todschlag stehen 5 Jahre bis lebenslang, damit sind 14 Jahre ziemlich mittig vom möglichen Strafrahmen. Wie andere schon gesagt haben, ohne die genauen Umstände zu kennen kann man hier nicht beurteilen. Aber dass es vorsätzlich passiert ist, wird in jedem Fall strafverschärfend sein. Egal was vorher passiert ist, jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung. Und dann ist es Aufgabe der JVA (als Teil der Exekutive), die Gesetze umzusetzen und nicht die einer Privatperson.
So verständlich die Wut des Todschlägers ist, sein Handeln war falsch. Auch als Angehöriger der Opfer steht er nicht über dem Gesetz.
ja, absolut. Der Ehemann hatte, bei allem Verständniss für seine schreckliche Situation, KEIN RECHT, denjenigen zu töten.
Nein finde es nicht gerecht. Weder für die Vergewaltigung, noch für das arme Kind.
Sowas kann man leider nicht mehr " gerade biegen". Oder einfach paar Jahre im Gefängnis sitzen und es ist vergessen.
Die Person trägt es ein Lebenlang mit sich. Sie ist jetzt eine gebrochene Seele. Heilen geht da nicht mehr. Sondern nur der Umgang damit lernen zu leben.
Alles klar.
Wird ja Gründe haben, warum er nur wegen Totschlags und nicht wegen Mord verurteilt wurde. Kannst du uns die vielleicht auch nennen? Ohne ist es schwer das Urteil verstehen zu können.
Ehm
Für den Mord an einem Menschen, ja.
Da würde ich noch mehr drauf packen.
Denn das ist es, was beurteilt wird. Vollkommen egal was das Opfer getan hat, der normale Bürger hat nicht das Recht zur Selbstjustiz.
Der Sachverhalt ist ein anderer ;-)