Finanziertes Auto, beim Vertragspartner zwingend reparieren lassen?
Hallo,
ich habe vor genau einem Jahr mein erstes Auto finanziert. Es handelt sich um einen VW Polo Trendlinien 1,0 Baujahr September 2015. Vor knapp einem Monat hatten wir Starkregen mit Hagel und nun habe ich einige Beulen (ohne Lackschäden) am Auto die auch bereits vom Gutachter meiner Vericherung begutachtet wurden. Meine Frage ist jetzt muss ich zwingend die Beule von meinem Vertragspartner in dem Fall eine VW Werkstatt reparieren lassen oder ist dies auch in anderen Werkstätten möglich? Ich kann aus meinen Vertragsunterlagen keine Details entnehmen ob dies ein Problem wäre.
Danke im Vorraus!!
6 Antworten
Das kommt darauf an was die Versicherung sagt, wenn du einen Vertrag mit Werkstattbindung hast, dann musst du es da machen wo die Versicherung sagt, ohne Werkstattbindung darfst du aussuchen, da das Auto noch keine 2 Jahre alt ist, sollte es wegen der Garantie bei VW gemacht werden, weil sonst kann sich VW bei einem Garantiefall rausreden und die Übernahme der Kosten für die Reparatur verweigern.
Dein Vertragspartner bezüglich der Finanzierung ist mit größter Sicherheit eine Bank. Die wird dein Auto garantiert nicht reparieren.
Die VW-Werkstatt war vermutlich dein Vertragspartner beim Kauf des Autos. Nach dem Kauf kannst du Reparaturen durchführen lassen, wo du lustig bist - oder es auch bleiben lassen. Einzig im Fall eines Sachmangels, der bereits beim Kauf bestand oder angelegt war, müsstest du dich an den Verkäufer wenden.
Versicherungsschäden mußt Du nicht von Deinem Händler durchführen lassen, wäre aber sinnvoll
Hallo Chiara!
Bei einem lediglich knapp zwei Jahre alten KFZ macht es mMn durchaus Sinn die Reparatur der Vertragswerkstätte zu übertragen -----> wenn alles nachweislich mit Originalteilen ersetzt wurde, ist das bei einem jungen Fahrzeug spätestens beim Wiederverkauf deutlich besser als wenn irgendein freier Kfz-Meisterbetrieb Hand anlegt.
Aber man muss trotzdem abwägen: Wenn du sicher bist, den Wagen noch etliche Jahre fahren zu wollen kannst du auch einen freien Betrieb beauftragen ----> bei einem acht oder mehr Jahre alten Wagen macht das kaum noch was aus, wer da was repariert hat.
Moin,
wenn es über die Versicherung abgerechnet werden soll, dann ggf. Werkstattbindung beachten. Sind die Beulen nicht all so groß, wäre auch ein "Beulendoktor" ne Alternative.
MfG. Lutz